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Insolvenzprofil
UNICBLUE GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zechenstraße 34, 45884 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 4760
EUID
DER2507.HRA4760
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 73/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.12.2025
Schlusstermin
22.09.2026 , 10:00 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNICBLUE GmbH & Co. KG, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag ist der 15.12.2025. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens an diesem Tag beim Amtsgericht Essen eingehen. Die Tabelle der zu prüfenden Forderungen sowie die dazugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 164, zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNICBLUE GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 15.12.2025 festgelegt wurde. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugesti…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNICBLUE GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 15.12.2025 festgelegt wurde. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin für die abschließende Gläubigerversammlung angesetzt. Für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 5.896,31 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Gläubiger insgesamt 1.005.172,00 EUR betragen. Zudem sind die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 73/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4760 eingetragenen UNICBLUE GmbH & Co. KG, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgericht…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 73/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4760 eingetragenen UNICBLUE GmbH & Co. KG, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10519 eingetragene UNICBLUE Management GmbH, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Franz Przechowski, Nienhofstr. 15, 45894 Gelsenkirchen und Vivien Przechowski, Nienhofstr. 15, 45894 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 73/18
Amtsgericht Essen, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 73/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4760 eingetragenen UNICBLUE GmbH & Co. KG, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgericht…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 73/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4760 eingetragenen UNICBLUE GmbH & Co. KG, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10519 eingetragene UNICBLUE Management GmbH, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Franz Przechowski, Nienhofstr. 15, 45894 Gelsenkirchen und Vivien Przechowski, Nienhofstr. 15, 45894 Gelsenkirchen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, sowie ggf. zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf
Dienstag, 22.09.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 019.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 158 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 73/18
Amtsgericht Essen, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 73/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4760 eingetragenen UNICBLUE GmbH & Co. KG, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgericht…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 73/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4760 eingetragenen UNICBLUE GmbH & Co. KG, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10519 eingetragene UNICBLUE Management GmbH, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Franz Przechowski, Nienhofstr. 15, 45894 Gelsenkirchen und Vivien Przechowski, Nienhofstr. 15, 45894 Gelsenkirchen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.005.172,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.896,31 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
163 IN 73/18
Amtsgericht Essen, 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 73/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4760 eingetragenen UNICBLUE GmbH & Co. KG, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgericht…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 73/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4760 eingetragenen UNICBLUE GmbH & Co. KG, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10519 eingetragene UNICBLUE Management GmbH, Zechenstr. 34, 45884 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Franz Przechowski, Nienhofstr. 15, 45894 Gelsenkirchen und Vivien Przechowski, Nienhofstr. 15, 45894 Gelsenkirchen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.Festgesetzt wurde die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) in Höhe von 109.603,16 EUR zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 50 Prozent der Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV. Zu berücksichtigen war insoweit die mit Sanierungsbemühungen erfolgte übertragende Sanierung der Gemeinschuldnerin.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.
163 IN 73/18
Amtsgericht Essen, 16.06.2026
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