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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 09.09.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der unicus real estate GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet. Gegen die Antragstellerin ist die vorläufige Insolvenzverwaltung eingetreten, wodurch Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch bestellt worden. Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt wurde, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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