Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 203727
EUID
DEP2716.HRA203727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 44/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Bünning
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.02.2026
Schlusstermin
14.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning ist bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war am 09.02.2026 angesetzt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 14.04.2026. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch Beschluss vom 10.02.2026 erteilt worden. Der Massebestand beträgt 408.438,12 € abzüglich weiterer Masseverbindlichkeiten. Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von 4.375.000,00 € sind zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude,…
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), 1.2. Hauke Kasting, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung stattfinden. Der Massebestand beträgt 408.438,12 € abzgl. weiterer Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von 4.375.000,00 €. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Verden (Aller) zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude,…
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), 1.2. Hauke Kasting, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude,…
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), 1.2. Hauke Kasting, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Beteiligten wurden über das Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 483.327,64 EUR.
Hinzuzurechnen war die Vorsteuer in Höhe von 9.134,62 EUR, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13).
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Zuschläge wurden nicht beantragt. Abschlagstatbestände sind nicht ersichtlich.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 8,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 3 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude,…
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), 1.2. Hauke Kasting, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude,…
11 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimet Grundbesitz GmbH & Co. KG, Holthorster Weg 59, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 203727), vertr. d.: 1. UNIMET Grundbesitz Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), 1.2. Hauke Kasting, Holthorster Weg 27, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.12.2025
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