Bewirtschaftung von Umschlagshallen und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Union Cargo Service GmbH, mit Sitz in Eschborn, ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Aufgrund von Arbeitnehmerangelegenheiten und der Anzahl an Betriebsstätten wurde der Anteil der Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter um 50% auf insgesamt 75% erhöht.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Union Cargo Service GmbH ist am 30.12.2024 um 09:05 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Rechtsanwalt Markus Walter ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Union Cargo Service GmbH ist am 30.12.2024 um 09:05 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Rechtsanwalt Markus Walter ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 24.03.2025 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. In einer weiteren Entscheidung wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei aufgrund von Arbeitnehmerangelegenheiten und der Anzahl an Betriebsstätten der Bruchteil der Vergütung auf 75% erhöht wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1488/24 U-14-5 In dem Insolvenzverfahren Union Cargo Service GmbH, Mergenthaler Allee 15-21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126969),
vertreten durch:
Renata Oric, Gartenstraße 101, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR…
810 IN 1488/24 U-14-5 In dem Insolvenzverfahren Union Cargo Service GmbH, Mergenthaler Allee 15-21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126969),
vertreten durch:
Renata Oric, Gartenstraße 101, 60594 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR XXX errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Arbeitnehmerangelegenheiten und der Anzahl an Betriebsstätten die Erhöhung des Bruchteils um 50% auf insgesamt 75%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1488/24 U-14-5 Am 30.12.2024 um 09:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren Union Cargo Service GmbH, Mergenthaler Allee 15-21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126969),
vertreten durch:
Renata Oric, Kronberger Straße 24, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rech…
810 IN 1488/24 U-14-5 Am 30.12.2024 um 09:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren Union Cargo Service GmbH, Mergenthaler Allee 15-21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126969),
vertreten durch:
Renata Oric, Kronberger Straße 24, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.03.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.03.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1488/24 U-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Union Cargo Service GmbH, Mergenthaler Allee 15-21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126969), vertr. d.: Renata Oric, Kronberger Straße 24, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführerin), ist am 05.11.2024 um 14:15 Uhr die vorläufige …
810 IN 1488/24 U-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Union Cargo Service GmbH, Mergenthaler Allee 15-21, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126969), vertr. d.: Renata Oric, Kronberger Straße 24, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführerin), ist am 05.11.2024 um 14:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.