An- und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen, Dienstleistungen im Bereich Haus und Garten, die Herstellung von und Handel mit Artikeln der Werbetechnik sowie Vermietung von Baugeräten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Universal Haus & Garten Dienstleistungsgesellschaft mbH, Nordstemmen, ist am 26.01.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Silvio Höfer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 13.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Silvio Höfer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 21.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 50/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Universal Haus & Garten Dienstleistungsgesellschaft mbH, Sarstedter Str. 1, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, HRB 2867), vertr. d.: Jörg Heiko Rehbock, Laatzen, (Geschäftsführer), ist am 26.01.2024 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens d…
51 IN 50/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Universal Haus & Garten Dienstleistungsgesellschaft mbH, Sarstedter Str. 1, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, HRB 2867), vertr. d.: Jörg Heiko Rehbock, Laatzen, (Geschäftsführer), ist am 26.01.2024 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer, anchor Rechtsanwälte, Bismarckstr. 13, 31135 Hildesheim, Tel.: 05121/28992-0, Fax: 05121/28992-11, Internet: hildesheim@anchor.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 26.01.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 50/23: Über das Vermögen der Universal Haus & Garten Dienstleistungsgesellschaft mbH, Sarstedter Str. 1, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, HRB 2867), vertr. d.: Jörg Heiko Rehbock, Laatzen, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2024 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwa…
51 IN 50/23: Über das Vermögen der Universal Haus & Garten Dienstleistungsgesellschaft mbH, Sarstedter Str. 1, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, HRB 2867), vertr. d.: Jörg Heiko Rehbock, Laatzen, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2024 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover, Tel.: 05121/28992-0, Fax: 05121/28992-11, Internet: hildesheim@anchor.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
(Bei Durchführung des schriftlichen Verfahrens bitte das nachfolgende Kontrollkästchen markieren!)
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 21.05.2024
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