Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Universe Enterprises GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schöne Aussicht 31, 65193 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 27458
EUID
DEM1906.HRB27458
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 115/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Klein
Adresse
Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden
Telefon
0611-166 66 0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
20.08.2024
Prüfungstermin
20.08.2024
Einstellung
18.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Clubs und Gastronomieeinrichtungen sowie Herstellung und Vertrieb von Produkten, die der Unterhaltung dienen (Entertainment).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Universe Enterprises GmbH ist am 18.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor war das Verfahren bereits im Februar 2024 in der Phase der Schlussverteilung. Am 09.02.2024 hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Klein dem Gericht angezeigt, dass eine Schlussverteilung erfolgen soll. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden niedergelegt. Der verfügbare Massebestand betrug 35.045,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 45.804,56 EUR zu berücksichtigen. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war auf den 20.08.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum mussten Widersprüche, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingereicht werden. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Berechnungsmasse bei 56.640,14 EUR lag.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 115/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Universe Enterprises GmbH, vertr.d.d. GF Aleksej Anoschin, Schöne Aussicht 31, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27458), ist das Verfahren am 18.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der volls…
10 IN 115/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Universe Enterprises GmbH, vertr.d.d. GF Aleksej Anoschin, Schöne Aussicht 31, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27458), ist das Verfahren am 18.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 115/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Universe Enterprises GmbH, vertr.d.d. GF Aleksej Anoschin, Schöne Aussicht 31, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27458), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahm…
10 IN 115/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Universe Enterprises GmbH, vertr.d.d. GF Aleksej Anoschin, Schöne Aussicht 31, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27458), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Klein, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611-166 66 0, Fax: 0611-166 66 77, E-Mail: info@ranowi.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 35.045,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 45.804,56 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 115/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Universe Enterprises GmbH, vertr.d.d. GF Aleksej Anoschin, Schöne Aussicht 31, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27458), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderung…
10 IN 115/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Universe Enterprises GmbH, vertr.d.d. GF Aleksej Anoschin, Schöne Aussicht 31, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27458), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 20.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 115/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Universe Enterprises GmbH, vertr.d.d. GF Aleksej Anoschin, Schöne Aussicht 31, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 27458), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnun…
10 IN 115/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Universe Enterprises GmbH, vertr.d.d. GF Aleksej Anoschin, Schöne Aussicht 31, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 27458), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
abzgl. bereits bewilligter und entnommener Vorschuss
Restbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Klein, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611-166 66 0, Fax: 0611-166 66 77, E-Mail: info@ranowi.de wird gestattet, den festgesetzten Restbetrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.02.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 56.640,14 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.02.2024
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