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Insolvenzprofil
Unlimited Accessories GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 9244
EUID
DEM1114.HRA9244
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 73/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hans-Peter Burghardt
Adresse
Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
Termine & Fristen
Aufhebung
28.05.2026 , 09:33 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unlimited Accessories GmbH & Co. KG ist am 28.05.2026 um 9:33 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRA 9244 eingetragen. Gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Unlimited Accessories Verwaltungs GmbH, wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Spehr vertreten. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hans-Peter Burghardt bestellt. Gegen den Beschluss der Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem anderen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld einzulegen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 73/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRA 9244 eingetragenen Unlimited Accessories GmbH & Co. KG, Nordring 82 a, 63067 Offenbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 73/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRA 9244 eingetragenen Unlimited Accessories GmbH & Co. KG, Nordring 82 a, 63067 Offenbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Unlimited Accessories Verwaltungs GmbH, Nordring 82 a, 63067 Offenbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Spehr, Kampstr. 72, 32584 Löhne,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hans-Peter Burghardt, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
wird heute, am 28.05.2026, um 9:33 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 73/18
Amtsgericht Bielefeld, 28.05.2026
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