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Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Das Amtsgericht Wuppertal hat den am 26.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrag der Schuldnerin Uranga Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 22.06.2026 mangels Masse abgewiesen. Der Antrag wurde ursprünglich am 24.02.2026 gestellt. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden.
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