Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 20300
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XDOC Gesellschaft für Wirtschaftsinformatik und Dokumentenmanagement mbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 20300
EUID
DER1608.HRB20300
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 301/12
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Werner Claußnitzer
Adresse
An der Kirche 10, 42111 Wuppertal
Termine & Fristen
Einstellung
15.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XDOC Gesellschaft für Wirtschaftsinformatik und Dokumentenmanagement mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20300, ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Wuppertal mit Beschluss vom 15.06.2026 beendet. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts einzureichen und muss binnen zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 301/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20300 eingetragenen XDOC Gesellschaft für Wirtschaftsinformatik und Dokumentenmanagement mbH, Neuer Weg 19 a, 42111 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsf…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 301/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20300 eingetragenen XDOC Gesellschaft für Wirtschaftsinformatik und Dokumentenmanagement mbH, Neuer Weg 19 a, 42111 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Claußnitzer, An der Kirche 10, 42111 Wuppertal
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
145 IN 301/12
Amtsgericht Wuppertal, 15.06.2026
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