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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Kleve hat am 18.12.2025 um 13:22 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der uranuspro GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Stephan Regendörp, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Natascha Habura bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt, da Verfügungen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Den Drittschuldnern der uranuspro GmbH ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Das Verfahren befindet sich im Stadium der vorläufigen Maßnahmen vor der eigentlichen Eröffnung.
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