Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Urbanlust
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Justinianstraße 16, 50679 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 96312
EUID
DER3306.HRB96312
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 491/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Wilbert
Adresse
Kennedyplatz 2, 50679 Köln
Telefon
0221 33660 0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 16:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.03.2026
Berichtstermin
13.04.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
13.04.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Wahrnehmung der Berufsaufgaben im Sinne von § 1 Abs. 1 BauKaG NRW (Architektin/Architekt), § 1 Abs. 2 BauKaG NRW (lnnenarchitektin/lnnenarchitekt), § 1 Abs. 3 BauKaG NRW (Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt), § 1 Abs.4 BauKaG NRW(Stadtplanerin/stadtplaner), § 1 Abs. 5 BauKaG NRW (Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggebenden in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Koordinierung und Übenwachung der Ausführung, eingeschlossen ist die Erstattung von Fachgutachten).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Urbanlust GmbH ist am 01.02.2026 um 16:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 25.11.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wilbert ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 08.03.2026. Der ursprüngliche Termin zur Gläubigerversammlung und Prüfung der Forderungen am 08.04.2026 ist aufgrund der Verhinderung des Insolvenzverwalters auf den 13.04.2026 verlegt worden. Am 09.02.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Am 13.04.2026 ist die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 491/25
70k IN 491/25
Amtsgericht Köln, 13.04.2026
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Urbanlust GmbH, Justinianstr. 16, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christian Heuchel, Landgrafenst…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 491/25
70k IN 491/25
Amtsgericht Köln, 13.04.2026
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Urbanlust GmbH, Justinianstr. 16, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christian Heuchel, Landgrafenstr. 45, 50931 Köln
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Köln, 13.04.2026
Amtsgericht Köln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 491/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Urbanlust GmbH, Justinianstr. 16, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christian Heuchel, Landgrafenstr. 45, 50931 Köln
ist am 09.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters ei…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 491/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Urbanlust GmbH, Justinianstr. 16, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christian Heuchel, Landgrafenstr. 45, 50931 Köln
ist am 09.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70k IN 491/25
Amtsgericht Köln, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 491/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Urbanlust GmbH, Justinianstr. 16, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christian Heuchel, Landgrafenstr. 45, 50931 Köln
wird der Termin vom 08.04.2026 verlegt auf
Montag, 13.04.2026, 10:30…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 491/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Urbanlust GmbH, Justinianstr. 16, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christian Heuchel, Landgrafenstr. 45, 50931 Köln
wird der Termin vom 08.04.2026 verlegt auf
Montag, 13.04.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Verhinderung des Insolvenzverwalters.
Im Übrigen bleibt der Eröffnungsbeschluss vom 01.02.2026 unberührt.
70k IN 491/25
Amtsgericht Köln, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 491/25
Über das Vermögen
der Urbanlust GmbH, Justinianstr. 16, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christian Heuchel, Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 16:20 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptins…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 491/25
Über das Vermögen
der Urbanlust GmbH, Justinianstr. 16, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christian Heuchel, Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 16:20 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Wilbert, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, Telefon: 0221 33660 0, Fax: 0221 33660 85.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 08.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Ganzen oder in Teilen freihändig an Dritte oder an nahestehende Personen i.S.d. § 162 InsO zu veräußern bzw. die Gläubigerversammlung stimmt einer solchen ggf. bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens zu,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit) bzw. äußert sich nicht bis zum schriftlichen Termin
, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70k IN 491/25
Amtsgericht Köln, 01.02.2026
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