Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
USPON d.o.o. Zweigniederlassung Deutschland
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Jakob-Mönch-Straße 5, 63073 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45807
EUID
DEM1114.HRB45807
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
IE 2/14
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Bozo Vidovic
Adresse
Eichendorffstraße 5 r, 63477 Maintal
Termine & Fristen
Einstellung
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Service und Montage von elektrischen Aufzügen und Lauftreppen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Gebäudetechnik
Geschäftstätigkeit
Service und Montage von elektrischen Aufzügen und Lauftreppen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der USPON d.o.o. Zweigniederlassung Deutschland ist am 20.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung beim Amtsgericht Hanau eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IE 2/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der USPON d.o.o. Zweigniederlassung Deutschland, Donaustr. 19a, 63450 Hanau (AG Offenbach am Main , HRB 45807), vertr. d.: Bozo Vidovic, Eichendorffstraße 5 r, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 20.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Mas…
70 IE 2/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der USPON d.o.o. Zweigniederlassung Deutschland, Donaustr. 19a, 63450 Hanau (AG Offenbach am Main , HRB 45807), vertr. d.: Bozo Vidovic, Eichendorffstraße 5 r, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 20.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 20.07.2026
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