Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9744
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
UT Systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Junkendiek 19, 49479 Ibbenbüren
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 9744
EUID
DER2706.HRB9744
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
75 IN 7/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger
Adresse
Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück
Telefon
0541/338500
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.02.2024 , 08:32 Uhr
Eröffnung
06.03.2024 , 10:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.05.2024
Berichtstermin
24.05.2024
Prüfungstermin
16.04.2026
Masseunzulänglichkeit
19.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb, Handel und Bau von technischen Anlagen und Einrichtungen sowie die damit verbundenen Serviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UT Systems GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9744, wird vom Amtsgericht Münster behandelt. Am 06.02.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden; Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 06.03.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 03.05.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 24.05.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist am 19.05.2026 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Ein weiterer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist für den 16.04.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9744 eingetragenen UT Systems GmbH, Junkendiek 1a, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ewald Viße, Ludgeriweg 3, 49479 Ibbenbüren und H…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9744 eingetragenen UT Systems GmbH, Junkendiek 1a, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ewald Viße, Ludgeriweg 3, 49479 Ibbenbüren und Herrn Dimitri Bitner, Malvenweg 14a, 49477 Ibbenbüren
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
75 IN 7/24
Amtsgericht Münster, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9744 eingetragenen UT Systems GmbH, Junkendiek 1a, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ewald Viße, Ludgeriweg 3, 49479 Ibbenb…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9744 eingetragenen UT Systems GmbH, Junkendiek 1a, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ewald Viße, Ludgeriweg 3, 49479 Ibbenbüren und Herrn Dimitri Bitner, Malvenweg 14a, 49477 Ibbenbüren
Geschäftszweig: Vertrieb, Handel und Bau von technischen Anlagen u. a.
ist am 06.02.2024, um 08:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger, Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
75 IN 7/24
Amtsgericht Münster, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9744 eingetragenen UT Systems GmbH, Junkendiek 1a, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ewald Viße, Ludgeriweg 3, 49479 Ibbenbüren und Herrn Dimitri Bitner, Malve…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9744 eingetragenen UT Systems GmbH, Junkendiek 1a, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ewald Viße, Ludgeriweg 3, 49479 Ibbenbüren und Herrn Dimitri Bitner, Malvenweg 14a, 49477 Ibbenbüren
Geschäftszweig: Vertrieb, Handel und Bau von technischen Anlagen u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.03.2024, um 10:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger, Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541/338500, Fax: 05413385050.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
75 IN 7/24
Amtsgericht Münster, 06.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9744 eingetragenen UT Systems GmbH, Junkendiek 1a, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ewald Viße, Ludgeriweg 3, 49479 Ibbenbüren und H…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9744 eingetragenen UT Systems GmbH, Junkendiek 1a, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ewald Viße, Ludgeriweg 3, 49479 Ibbenbüren und Herrn Dimitri Bitner, Malvenweg 14a, 49477 Ibbenbüren
ist am 19.05.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
75 IN 7/24
Amtsgericht Münster, 21.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.