Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 5311
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Insolvenzprofil
V B N Auto- und Werkstattbedarf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrichstr. 9, 41460 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 5311
EUID
DER1102.HRB5311
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 200/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
19.02.2024 , 11:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.04.2024
Berichtstermin
29.04.2024
Prüfungstermin
21.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Großhandel und Export mit Autoersatzteilen und Zubehör. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind sowie andere Unternehmen zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 19.02.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der V B N Auto- und Werkstattbedarf GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.04.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.04.2024. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 15.04.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der V B N Auto- und Werkstattbedarf GmbH ist am 19.02.2024 um 11:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 08.04.2024. Der Stich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der V B N Auto- und Werkstattbedarf GmbH ist am 19.02.2024 um 11:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 08.04.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 29.04.2024. Im weiteren Verfahren ist die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag für diese besondere Prüfung ist der 21.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 200/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 5311 eingetragenen V B N Auto- und Werkstattbedarf GmbH, Friedrichstraße 9, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Peter Lux
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Üb…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 200/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 5311 eingetragenen V B N Auto- und Werkstattbedarf GmbH, Friedrichstraße 9, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Peter Lux
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.02.2024, um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 200/23
Düsseldorf, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 200/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 5311 eingetragenen V B N Auto- und Werkstattbedarf GmbH, Friedrichstraße 9, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Peter Lux
wird die Pr…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 200/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 5311 eingetragenen V B N Auto- und Werkstattbedarf GmbH, Friedrichstraße 9, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Peter Lux
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
505 IN 200/23
Amtsgericht Düsseldorf, 24.01.2025
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