Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
V & V Consulting UG (haftungbeschränkt) i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 33762
EUID
DEU1104.HRB33762
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
564 IN 593/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Robert Welling
Rolle
Liquidator
Termine & Fristen
Eröffnung
12.06.2020
Fristende Stellungnahmen
20.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der V & V Consulting UG (haftungbeschränkt) i.L. ist am 12.06.2020 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde dem Insolvenzverwalter die Vergütung festgesetzt und gestattet, diese aus der Masse zu entnehmen. Die Berechnung der Regelvergütung erfolgte auf Basis einer Teilungsmasse von 6.503,13 EUR sowie eines Pauschbetrags für Auslagen. Weiterhin wurden Auslagenersatzbeträge für übertragene Zustellungen gewährt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei dem Verwalter die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt ist. Insolvenzgläubiger hatten die Möglichkeit, bis zum 20.08.2026 Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von 46.138,69 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 1.098,99 EUR zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 593/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V & V Consulting UG (haftungbeschränkt) i.L., Berthold-Brecht-Allee 9, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33762
vertreten durch den Liquidator Robert Welling
ergeht am 02.07.2026 nachfolgende Entsche…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 593/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V & V Consulting UG (haftungbeschränkt) i.L., Berthold-Brecht-Allee 9, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33762
vertreten durch den Liquidator Robert Welling
ergeht am 02.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 12.06.2020 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 10.03.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 6.503,13 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 593/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V & V Consulting UG (haftungbeschränkt) i.L., Berthold-Brecht-Allee 9, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33762
vertreten durch den Liquidator Robert Welling
- wird der Schlusstermin und das weitere …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 593/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V & V Consulting UG (haftungbeschränkt) i.L., Berthold-Brecht-Allee 9, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33762
vertreten durch den Liquidator Robert Welling
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 20.08.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 46.138,69 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 1.098,99 EUR zur Verfügung".
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