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Insolvenzprofil
VAER Automobile GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 23187
EUID
DER1202.HRB23187
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 987/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Bückmann
Adresse
Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
25.04.2025
Eröffnung
04.06.2025 , 14:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.07.2025
Einsicht Unterlagen
08.08.2025
Berichtstermin
07.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 04.06.2025 um 14:44 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VAER Automobile GmbH i.L. eröffnet. Das Verfahren wurde aufgrund eines Antrags der Schuldnerin eingeleitet, der am 25.04.2025 bei Gericht einging. Gründe für die Eröffnung sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Bückmann ernannt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 07.09.2025 festgelegt. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 08.08.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg niedergelegt. Die National-Bank AG Oberhausen wurde als Hinterlegungsstelle bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 987/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23187 eingetragenen VAER Automobile GmbH i.L., Am Walde 4, 46149 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Waldemar Henryk van Alst, Goethestr. 63, 46047 Oberhausen und Herr…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 987/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23187 eingetragenen VAER Automobile GmbH i.L., Am Walde 4, 46149 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Waldemar Henryk van Alst, Goethestr. 63, 46047 Oberhausen und Herrn Roman Rosner, Ludwig-Beck-Weg 17, 46485 Wesel und Frau Barbara Theodora Eickhoff, Am Walde 4, 46149 Oberhausen
Geschäftszweig: KFZ-An- und Verkauf u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.06.2025, um 14:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 08.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG Oberhausen, IBAN DE40360200300009011494, BIC NBAGDE3EXXX.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 987/25
Amtsgericht Duisburg, 04.06.2025
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