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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(1) Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung a) der Kinder- und Jugendhilfe, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, d) des Schutzes von Ehe und Familie und e) der Wissenschaft und Forschung. (2) Zur Erfüllung ihres Gegenstands wird die Gesellschaft insbesondere a) Modellprojekte im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickeln und durchführen, um so dazu beizutragen, Väter im Interesse von Kindern und Jugendlichen in deren Alltag präsenter zu machen und so das Verhältnis von Vätern zu ihren Kindern zu fördern, b) Workshops und Schulungen durchführen, Informationsmaterial herausgeben sowie Forschungsergebnisse und Handlungsempfehlungen für Unternehmen und für gemeinnützige Organisationen zur Förderung einer familienbewussten Personalpolitik aus Sicht der Väter und Paare präsentieren, c) Personen zur Vermittlung der vorbezeichneten Kenntnisse speziell ausbilden, insbesondere durch Schaffung einer Trainerakademie, d) Projekte entwickeln und durchführen mit dem Ziel, eine gerechtere Verteilung von Erziehungs-, Erwerbs- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern herbeizuführen, e) Forschungsprojekte durchführen, die die Funktion und Bedeutung von Vätern für den Schutz der Familie als Kernzelle der Gesellschaft untersuchen und stärken und f) Daten bei Unternehmen im In- und Ausland zur Erstellung soziologischer und mikroökonomischer Studien über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erheben und wissenschaftlich auswerten, Lehrveranstaltungen durchführen sowie Maßnahmen zur Förderung einer familienbewussten Personalpolitik evaluieren. (3) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwendung der in Absatz (1) genannten Zwecke.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 28. Juli 2026 um 10:45 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VÄTER PAL gemeinnützige GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
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