Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Van Leeuwen Agrar- und Industriehandel OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 201969
EUID
DEP3101.HRA201969
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 137/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennifer Metzler
Adresse
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen
Telefon
0421/330610
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.09.2026 , 11:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Van Leeuwen Agrar- und Industriehandel OHG ist am 09.09.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aurich eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 137/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Van Leeuwen Agrar- und Industriehandel OHG, Zweite Reihe 87, 26639 Wiesmoor, vertr. d.: 1. Jan van Leeuwen (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Hendrik Gerret van Leeuwen, Zweite Reihe 87, 26639 Wiesmoor, (persönlich haftender Gesellschafter), is…
9 IN 137/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Van Leeuwen Agrar- und Industriehandel OHG, Zweite Reihe 87, 26639 Wiesmoor, vertr. d.: 1. Jan van Leeuwen (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Hendrik Gerret van Leeuwen, Zweite Reihe 87, 26639 Wiesmoor, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 09.09.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@turner-inso-bremen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 09.09.2026
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