Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
van Slooten Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bürgerstraße 2, 49610 Quakenbrück
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 212195
EUID
DEP3313.HRB212195
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 65/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Markt 8, 49593 Bersenbrück
Telefon
05439/41298-0
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.04.2024
Beschluss Vergütung
22.04.2026
Beschluss Schlussverteilung
22.04.2026
Anzeige Schlussverteilung
27.04.2026
Schlusstermin
05.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von anderen Unternehmen und Gesellschaften oder Unternehmens- bzw. Gesellschaftsbeteiligungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Carl Westerhoff GmbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Slooten Beteiligungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bersenbrück hat am 20.03.2024 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag auf den 17.04.2024 bestimmt wurde. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer hat ihre Vergütung und Auslagen beantragt, deren Festsetzung durch Beschluss vom 22.04.2026 erfolgt ist. Am 27.04.2026 hat die Verwalterin angezeigt, dass eine Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 4.830,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 409.736,66 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Am 22.04.2026 hat das Gericht die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 05.06.2026. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Slooten Beteiligungs GmbH, Bürgerstraße 2, 49610 Quakenbrück, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 212195), vertr. d.: André van Slooten, Bürgerstr. 2, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ …
9 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Slooten Beteiligungs GmbH, Bürgerstraße 2, 49610 Quakenbrück, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 212195), vertr. d.: André van Slooten, Bürgerstr. 2, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 05.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Slooten Beteiligungs GmbH, Bürgerstraße 2, 49610 Quakenbrück, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 212195), vertr. d.: André van Slooten, Bürgerstr. 2, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin …
9 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Slooten Beteiligungs GmbH, Bürgerstraße 2, 49610 Quakenbrück, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 212195), vertr. d.: André van Slooten, Bürgerstr. 2, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.04.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 13.167,10 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Slooten Beteiligungs GmbH, Bürgerstraße 2, 49610 Quakenbrück, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 212195), vertr. d.: André van Slooten, Bürgerstr. 2, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf …
9 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Slooten Beteiligungs GmbH, Bürgerstraße 2, 49610 Quakenbrück, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 212195), vertr. d.: André van Slooten, Bürgerstr. 2, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bersenbrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439/41298-0, Fax: 05439/41298-99 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.830,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 409.736,66 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bersenbrück, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Slooten Beteiligungs GmbH, Bürgerstraße 2, 49610 Quakenbrück, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 212195), vertr. d.: André van Slooten, Bürgerstr. 2, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeld…
9 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Slooten Beteiligungs GmbH, Bürgerstraße 2, 49610 Quakenbrück, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 212195), vertr. d.: André van Slooten, Bürgerstr. 2, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 20.03.2024
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