Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Augenoptik Claussen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 100765
EUID
DEP3101.HRB100765
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 198/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Gerbers
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.04.2026
Schlusstermin
21.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Augenoptik Claussen GmbH ist beim Amtsgericht Aurich anhängig. Im Verfahren sind verschiedene Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Festsetzungen betreffen die Nettovergütung, Umsatzsteuer, Auslagen und Zustellungskosten gemäß InsVV. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Es sind Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Vornahme der Schlussverteilung bestimmt. Für die Schlussverteilung wird ein verfügbarer Massebestand von 33.047,70 EUR angegeben, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 69.841,98 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Entscheidungen über nicht verwertbare Gegenstände sollen im Rahmen des Schlusstermins erörtert werden. Rechtsbehelfe gegen die Vergütungsfestsetzungen können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 198/18 In dem Insolvenzverfahren Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765),
vertreten durch: Dirk Wolf (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hans-Peter Valentiner, Bahnhofstraße 30a, 29221 Celle,
sollen die Vergütungen des vorläufigen und endgü…
9 IN 198/18 In dem Insolvenzverfahren Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765),
vertreten durch: Dirk Wolf (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hans-Peter Valentiner, Bahnhofstraße 30a, 29221 Celle,
sollen die Vergütungen des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Die Vergütungsanträge liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen können binnen zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.
Amtsgericht Aurich, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 198/18
In dem Insolvenzverfahren Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf (Geschäftsführer), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 21.04.2026
Anmeldungen können vo…
Geschäfts-Nr. 9 IN 198/18
In dem Insolvenzverfahren Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf (Geschäftsführer), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 21.04.2026
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 198/18: In dem Insolvenzverfahren Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und schriftlicher Termin zur
-Erörterung der Schlussrechnung
-Erhebung von Einwendungen gegen das …
9 IN 198/18: In dem Insolvenzverfahren Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und schriftlicher Termin zur
-Erörterung der Schlussrechnung
-Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
-Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
-Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
bestimmt auf: 21.07.2026
Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Statthafter Rechtsbehelf: Erinnerung
Einzulegen: Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen Erinnerung) eingelegt wird. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt.
Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf, Bukallee 63, 29313 Hambühren, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der ve…
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf, Bukallee 63, 29313 Hambühren, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 33.047,70 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 69.841,98 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich, Az. 9 IN 198/18, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
22.05.2026
Amtsgericht Aurich
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 198/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 In…
9 IN 198/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 56,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 198/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Axel Gerbers festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Be…
9 IN 198/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Augenoptik Claussen GmbH, Jann-Berghaus-Straße 12, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 100765), vertr. d.: Dirk Wolf (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Axel Gerbers festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 34.758,76 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 22.05.2026
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