Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vape Handel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Kroonhorst 33, 22549 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 178240
EUID
DEK1101.HRB178240
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 253/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingmar Jarchow
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Telefon
040 - 350 169 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.08.2026 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Online-Marktplatzes und stationärer Einzelhandelsfilialen für den Handel mit E-Zigaretten, und deren Zubehör sowie alle damit jeweils im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 18. August 2026 in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vape Handel GmbH, Kroonhorst 33, 22549 Hamburg (HRB 178240), die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragsgegnerin betreibt einen Online-Marktplatz und wird vertreten durch Liquidatorin Afschied Tehrani. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 253/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vape Handel GmbH, das Betreiben eines Online-Marktplatzes u. a., Kroonhorst 33, 22549 Hamburg (AG Hamburg, HRB 178240), vertr. d.: Afschied Tehrani, (Liquidatorin), ist am 18.8.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwal…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 253/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vape Handel GmbH, das Betreiben eines Online-Marktplatzes u. a., Kroonhorst 33, 22549 Hamburg (AG Hamburg, HRB 178240), vertr. d.: Afschied Tehrani, (Liquidatorin), ist am 18.8.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 350 169 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 253/26
Amtsgericht Hamburg, 18.08.2026
Datenschutzhinweise:
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https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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