Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 95084
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vapiano SE
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 95084
EUID
DER3306.HRB95084
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 88/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Vanessa Hall
Adresse
Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
Termine & Fristen
Niederschrift der Forderungstabelle
15.06.2024
Prüfungstermin
15.07.2024
Niederschrift der Forderungstabelle
21.06.2025
Prüfungstermin
21.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Planung, Errichtung und der Betrieb von Gastronomiebetrieben insbesondere Restaurants, Gaststätten, Bistros, Cafés und Schnellrestaurants, der Ankauf, die Herstellung und der Verkauf von Lebensmitteln, der An- und Verkauf sowie die Herstellung von fertigen Lebensmittelprodukten, die Erbringung von Cateringleistungen sowie die Entwicklung von Gastronomiekonzepten. Gegenstand des Unternehmens sind ferner die Entwicklung und Durchführung von Franchise- und Lizenzsystemen für Gastronomiekonzepte sowie alle sonstigen Leistungen der Gastronomiebranche.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vapiano SE ist beim Amtsgericht Köln anhängig. In einer Bekanntmachung vom 13.05.2024 wurde die Anordnung aufgehoben, das Verfahren mündlich durchzuführen, und ein Prüfungsstichtag für den 15.07.2024 festgelegt. Eine spätere Bekanntmachung vom 19.03.2025 aktualisiert diese Termine: Der Prüfungsstichtag wurde auf den 21.07.2025 verschoben, und die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist ab dem 21.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Forderungsprüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 88/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 95084 eingetragenen Vapiano SE, Im Zollhafen 2 - 4, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnennen Frau Vanessa Hall, c/o PLUTA Rechtsanwalt GmbH, Amsterdamer Str. 192, 5…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 88/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 95084 eingetragenen Vapiano SE, Im Zollhafen 2 - 4, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnennen Frau Vanessa Hall, c/o PLUTA Rechtsanwalt GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln und Herrn Lutz Scharpe, Brühler Str. 44B, 50968 Köln und Herrn Johann Stohner, c/o PLUTA Rechtsanwalt GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
II.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
15.07.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 15.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 88/20
Amtsgericht Köln, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 88/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95084 eingetragenen Vapiano SE, Im Zollhafen 2 - 4, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnennen Frau Vanessa Hall , Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln und Herrn L…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 88/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95084 eingetragenen Vapiano SE, Im Zollhafen 2 - 4, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnennen Frau Vanessa Hall , Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln und Herrn Lutz Scharpe, Brühler Str. 44B, 50968 Köln und Herrn Johann Stohner, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
II.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
21.07.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 21.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
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Amtsgericht Köln, 19.03.2025
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