Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VarioTek GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wiesenstraße 21 A, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 64205
EUID
DER1101.HRB64205
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 155/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul
Adresse
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
20.10.2020
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.07.2025 , 14:35 Uhr
Eröffnung
29.09.2025 , 08:17 Uhr
Berichtstermin
27.10.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungsstichtag
10.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Import, Handel und Vertrieb von elektronischen Geräten und von Waren aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der VarioTek GmbH, Wiesenstraße 21 A, 40549 Düsseldorf, sind bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 29.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 20.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung findet am 27.10.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf statt. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 10.11.2025. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen liegen ab dem 22.10.2025 zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf (Zimmer Nr. 5.329) aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 155/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64205 eingetragenen VarioTek GmbH, Wiesenstraße 21 A, 40549 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Abdul Karim Kabir
ist am 28.07.2025, um 14:…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 155/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64205 eingetragenen VarioTek GmbH, Wiesenstraße 21 A, 40549 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Abdul Karim Kabir
ist am 28.07.2025, um 14:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 155/25
Amtsgericht Düsseldorf, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 155/25
Über das Vermögen
der beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64205 eingetragenen VarioTek GmbH, Wiesenstraße 21 A, 40549 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Abdul Karim Kabir
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Taylor Wessing PartG…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 155/25
Über das Vermögen
der beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64205 eingetragenen VarioTek GmbH, Wiesenstraße 21 A, 40549 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Abdul Karim Kabir
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Taylor Wessing PartG mbB, Benrather Straße 15, 40213 Düsseldorf,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.09.2025, um 08:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Montag, 27.10.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens/ Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Übertragung des Geschäftsbetriebs oder des Anlage- und Umlaufvermögens ggf. auch an besonders Interessierte
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 10.11.2025.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 155/25
Düsseldorf, 29.09.2025
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