Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 22190
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VDL Korrosionsschutz GmbH
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4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 22190
EUID
DER1202.HRB22190
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 130/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs
Adresse
Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt
Termine & Fristen
Aufhebung
12.05.2026 , 06:56 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VDL Korrosionsschutz GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22190, ist am 12.05.2026 um 6:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 130/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22190 eingetragenen VDL Korrosionsschutz GmbH, Am Klausenhof 8, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Engelbert van der Linde, Am Klausenh…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 130/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22190 eingetragenen VDL Korrosionsschutz GmbH, Am Klausenhof 8, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Engelbert van der Linde, Am Klausenhof 8, 46499 Hamminkeln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt
wird heute, am 12.05.2026, um 6:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 130/17
Amtsgericht Duisburg, 12.05.2026
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