Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 758805
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Insolvenzprofil
VEBA Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Breite Straße 15, 71154 Nufringen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 758805
EUID
DEB8534.HRB758805
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
5 IN 189/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Vedat Bahadir
Rolle
Geschäftsführer
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.01.2025
Fristende Widerspruch
28.02.2025
Aufhebung
04.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe (Bewachung aller Art).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VEBA Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt) ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch bestimmte Personenkreise sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VEBA Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 27.01.2025, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 28.02.2025 bestand. Das Insolvenzverfahren ist…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VEBA Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 27.01.2025, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 28.02.2025 bestand. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 189/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VEBA Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Breite Str. 15, 71154 Nufringen, vertreten durch den Geschäftsführer Vedat Bahadir
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758805
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird…
5 IN 189/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VEBA Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Breite Str. 15, 71154 Nufringen, vertreten durch den Geschäftsführer Vedat Bahadir
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758805
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 189/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VEBA Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Breite Str. 15, 71154 Nufringen, vertreten durch den Geschäftsführer Vedat Bahadir
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758805
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.0…
5 IN 189/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VEBA Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Breite Str. 15, 71154 Nufringen, vertreten durch den Geschäftsführer Vedat Bahadir
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758805
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 27.01.2025
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