Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VEHAG - Vereinigte Europaeische Handels AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Schwindstraße 22, 22607 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 96543
Stammkapital
100.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB96543
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 283/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
24.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vereinigung europäischer Handelsunternehmen, deren Handel mit Waren aller Art und deren Ein- und Ausfuhr, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Geschäftstätigkeit
Vereinigung europäischer Handelsunternehmen für den Handel mit Waren aller Art sowie deren Ein- und Ausfuhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VEHAG - Vereinigte Europaeische Handels AG ist am 24.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde vom Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom selben Tag zurückgewiesen, da keine ausreichende Masse vorhanden war. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 283/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VEHAG - Vereinigte Europaeische Handels AG, ehemals: Schwindstraße 22, 22607 Hamburg (AG Hamburg, HRB 96543), vertr. d.: Norbert Heinz Karl Frauendorf (Geschäftsführer),
Gegenstand des Unternehmens ist die Vereinigung europäischer Handelsunternehmen…
67h IN 283/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VEHAG - Vereinigte Europaeische Handels AG, ehemals: Schwindstraße 22, 22607 Hamburg (AG Hamburg, HRB 96543), vertr. d.: Norbert Heinz Karl Frauendorf (Geschäftsführer),
Gegenstand des Unternehmens ist die Vereinigung europäischer Handelsunternehmen etc.
ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 24.09.2026
Datenschutzhinweise:
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https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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