Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VEMMINA-Qualitäts-Haushaltsprodukte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bleidenröder Straße 11, 35315 Homberg (Ohm)
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 5264
EUID
DEM1406.HRB5264
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 263/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
RAe Brinkmann und Kollegen
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.12.2025 , 18:30 Uhr
Eröffnung
01.01.2026 , 18:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.03.2026
Berichtstermin
25.03.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
25.03.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion sowie der Handel mit Haushaltsgeräten, Haushaltszubehör und sonstigen Haushaltsprodukten aller Art einschließlich sogenannter Food-Produkte und Non-Food- Produkte sowie der Herausgabe von Verlagsartikeln und die Durchführung von Schulungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb vorgenannter Produkte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der VEMMINA-Qualitäts-Haushaltsprodukte GmbH ist am 01.01.2026 um 18:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war im Antragsverfahren am 03.12.2025 um 18:30 Uhr vorläufige Verwaltung angeordnet und dem vorläufigen Insolvenzverwalter am 29.12.2025 die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen erteilt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 04.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 25.03.2026 um 11:00 Uhr am Amtsgericht Gießen angesetzt, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden und über verschiedene Anträge, darunter die Freigabe der selbständigen Tätigkeit, die Wahl eines anderen Verwalters sowie die eventuelle Eigenverwaltung, beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 263/25 :
Über das Vermögen der
VEMMINA-Qualitäts-Haushaltsprodukte GmbH, Bleidenröder Straße 11, 35315 Homberg (Ohm) (AG Gießen , HRB 5264), vertr. d.: 1. Hans Friedrich Röcker, Bleidenröder Straße 11, 35315 Homberg (Ohm), (Geschäftsführer), 2. Brigitte Röcker, (Geschäftsführerin),…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 263/25 :
Über das Vermögen der
VEMMINA-Qualitäts-Haushaltsprodukte GmbH, Bleidenröder Straße 11, 35315 Homberg (Ohm) (AG Gießen , HRB 5264), vertr. d.: 1. Hans Friedrich Röcker, Bleidenröder Straße 11, 35315 Homberg (Ohm), (Geschäftsführer), 2. Brigitte Röcker, (Geschäftsführerin),
ist am 01.01.2026 um 18:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 04.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 25.03.2026, 11:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 263/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VEMMINA-Qualitäts-Haushaltsprodukte GmbH, Bleidenröder Straße 11, 35315 Homberg (Ohm) (AG Gießen , HRB 5264), vertr. d.: 1. Hans Friedrich Röcker, Bleidenröder Straße 11, 35315 Homberg (Ohm), (Geschäftsführer), 2. Brigitte Röcker, (Geschäftsführerin),…
6 IN 263/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VEMMINA-Qualitäts-Haushaltsprodukte GmbH, Bleidenröder Straße 11, 35315 Homberg (Ohm) (AG Gießen , HRB 5264), vertr. d.: 1. Hans Friedrich Röcker, Bleidenröder Straße 11, 35315 Homberg (Ohm), (Geschäftsführer), 2. Brigitte Röcker, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 03.12.2025 um 18:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, 29.12.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.