Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ANT Abwasser Notdienst Team GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Honeywellstr. 18, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 91289
EUID
DEM1502.HRB91289
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 227/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Rolle
Sachwalter
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151 39682-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Alle Dienstleistungen rund um das Segment der Kanalreinigung und Kanalreparatur, Dichtigkeitsprüfung und TV- Untersuchungen im Abwasserkanal.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANT Abwasser Notdienst Team GmbH ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Mirko Lehnert, ist festgesetzt. Der Stichtag, welcher dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 21.01.2026 vorverlegt worden. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen müssen bis zum vorverlegten Stichtag am 21.001.2026 schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 227/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANT Abwasser Notdienst Team GmbH, Honeywellstraße 18, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 91289), vertr. d.: 1. Jürgen Siewerth, Peter-Rosegger-Weg 12 a, 67346 Speyer, (Geschäftsführer), 2. Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, (Generalbevollmächtigter), …
70 IN 227/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANT Abwasser Notdienst Team GmbH, Honeywellstraße 18, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 91289), vertr. d.: 1. Jürgen Siewerth, Peter-Rosegger-Weg 12 a, 67346 Speyer, (Geschäftsführer), 2. Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, (Generalbevollmächtigter), wurde beschlossen:
Der mit Beschluss vom 29.10.2025 auf den 09.02.2026 festgelegte Stichtag, den dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf Antrag des Schuldnervertreters vorverlegt auf den 21.01.2026.
Nunmehr müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen bereits bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Gründe:
Die Schuldnerin hat die Vorverlegung des Prüfungstermins beantragt, da sie einen Insolvenzplan vorbereitet und dafür alle bekannten Forderungen geprüft sein sollen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 227/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANT Abwasser Notdienst Team GmbH, Honeywellstraße 18, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 91289), vertr. d.: 1. Jürgen Siewerth, Peter-Rosegger-Weg 12 a, 67346 Speyer, (Geschäftsführer), 2. Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, (Generalbevollmächtigter), …
70 IN 227/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANT Abwasser Notdienst Team GmbH, Honeywellstraße 18, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 91289), vertr. d.: 1. Jürgen Siewerth, Peter-Rosegger-Weg 12 a, 67346 Speyer, (Geschäftsführer), 2. Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, (Generalbevollmächtigter), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Sachwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 1.337658,80 €
Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 30 % festgesetzt wird (entsprechend 50% der Vergütung eines Sachwalters
Zuschläge: 10 Prozentpunkte Betriebsfortführung, 5 Prozentpunkte Arbeitnehmerangelegenheiten/Insolvenzgeldvorfinanzierung
Gesamtschau. 25 Prozentpunkte Zuschlag
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 10.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 227/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANT Abwasser Notdienst Team GmbH, Honeywellstraße 18, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 91289), vertr. d.: 1. Jürgen Siewerth, Peter-Rosegger-Weg 12 a, 67346 Speyer, (Geschäftsführer), 2. Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, (Generalbevollmächtigter), …
70 IN 227/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANT Abwasser Notdienst Team GmbH, Honeywellstraße 18, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 91289), vertr. d.: 1. Jürgen Siewerth, Peter-Rosegger-Weg 12 a, 67346 Speyer, (Geschäftsführer), 2. Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, (Generalbevollmächtigter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 29.10.2025
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