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Insolvenzprofil
Venetour Logistic UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 10175
EUID
DEM1203.HRB10175
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 39/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Fluck
Adresse
Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden
Telefon
0611/7329960
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
17.05.2024
Beschluss Vergütung
08.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Venetour Logistic UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Fluck hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Amtsgericht Alzey hat mit Beschluss vom 08.07.2024 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung orientiert sich an der Regelvergütung eines endgültigen Verwalters, erhöht um einen Zuschlag von 15 % aufgrund besonderer Problemstellungen und der fehlenden Mitwirkung des Schuldners. Der Regelbruchteil beträgt 25 %, insgesamt werden 40 % der festgestellten Vergütung des regulären Verwalters als Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt. Grundlage für die Berechnung ist ein Wert von 123.055,55 EUR. Den Verfahrensbeteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 39/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Venetour Logistic UG (haftungsbeschränkt), hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme…
1 IN 39/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Venetour Logistic UG (haftungsbeschränkt), hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Alzey, 03.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Alzey
55219
1 IN 39/21 08.07.2024
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Venetour Logistic UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Horn 20, 55288 Gabsheim (AG Königstein, HRB 10175),
vertreten durch:
Markus Gerloff, als GF der Firma Venetour Logistic UG, Auf dem Horn 20, 55288 Gabsheim, (Geschäftsführer),
w…
Alzey
55219
1 IN 39/21 08.07.2024
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Venetour Logistic UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Horn 20, 55288 Gabsheim (AG Königstein, HRB 10175),
vertreten durch:
Markus Gerloff, als GF der Firma Venetour Logistic UG, Auf dem Horn 20, 55288 Gabsheim, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Fluck, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611/7329960, Fax: 0611/732996111
wie folgt festgesetzt: xxx
Begründung:
Gem. § 11 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Sie soll in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Weitere Bewertungskriterien sind Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die Vergütung orientiert sich sodann an der des endgültigen Verwalters nach §2 InsVVunter Beachtung der Erhöhungsmöglichkeiten nach § 3 InsVV.
Der Regelbruchteil beträgt 25% der festgestellten Vergütung eines regulären Verwalters.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 23.04.2024 die Festsetzung der vorl. Insolvenzverwaltervergütung nebst einem Zuschlag in Höhe von 15% auf die Regelvergütung gemäß § 3 aufgrund besonderer Problemstellungen hinsichtlich der fehlenden Mitwirkung des Schuldners im Insolvenzantragsverfahren und der außerordentlich schwierigen Buchhaltung bzw. der ungeordneten Unterlagen gemäß § 3 InsVV beantragt. Der Zuschlag war nicht zu beanstanden. Zudem wurden die Verfahrensbeteiligten gehört, ohne dass entsprechende Einwände erhoben wurden.
Gem. § 2 Abs. 1 InsVV würde aus einem Wert von 123.055,55 EUR die Regelvergütung des Insolvenzverwalters xxx EUR betragen.
Aus diesem Betrag mit Zuschlag sind insg. 40 % (xxx EUR) als Vergütung festzusetzen
Die Auslagenpauschale nach § 8 InsVV ist hinzuzurechnen. Der vorstehend festgesetzte Betrag kann aus dem Schuldnervermögen entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde)
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
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