Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gräff, Tim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 21258
EUID
DET2101V.HRA21258
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 42/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr., Fachanwalt für Insolvenzrecht Robert Schiebe
Adresse
Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz
Telefon
06131/61923-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.06.2024
Berichtstermin
10.07.2024 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
10.07.2024 , 14:00 Uhr
Widerspruchsfrist
13.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tim Gräff, Inhaber der Firma Gräff Fernmeldebau e.K., ist am 01.05.2024 durch das Amtsgericht Bad Kreuznach eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 19.06.2024. Am 10.07.2024 fand eine Gläubigerversammlung statt, in der über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen abgestimmt bzw. geprüft wurde. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass die selbstständige Tätigkeit des Schuldners ab dem 17.06.2024 nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 35 Abs. 2 InsO). Es wurde Restschuldbefreiung beantragt; der Schuldner wird diese erlangen, wenn er den Obliegenheiten nachkommt. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 13.08.2025 läuft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tim Gräff, geb. am 08.12.1999, Ziegelhütte 31, 67829 Callbach, als Inhaber der Firma Tim Gräfff, Gräff Fernmeldebau e.K., An den Nahewiesen 10, 55450 Langenlonsheim (AG Bad Kreuznach, HRA 21258), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obl…
3 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tim Gräff, geb. am 08.12.1999, Ziegelhütte 31, 67829 Callbach, als Inhaber der Firma Tim Gräfff, Gräff Fernmeldebau e.K., An den Nahewiesen 10, 55450 Langenlonsheim (AG Bad Kreuznach, HRA 21258), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 06.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 42/24 Am 01.05.2024 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Tim Gräff, geb. am 08.12.1999, Ziegelhütte 31, 67829 Callbach, als Inhaber der Firma Tim Gräfff, Gräff Fernmeldebau e.K., An den Nahewiesen 10, 55450 Langenlonsheim (AG Bad Kreuznach, HRA 21258), . Inso…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 42/24 Am 01.05.2024 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Tim Gräff, geb. am 08.12.1999, Ziegelhütte 31, 67829 Callbach, als Inhaber der Firma Tim Gräfff, Gräff Fernmeldebau e.K., An den Nahewiesen 10, 55450 Langenlonsheim (AG Bad Kreuznach, HRA 21258), . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 19.06.2024.
b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:
1. am Mittwoch, 10.07.2024, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
2. am Mittwoch, 10.07.2024, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Es wurde Restschuldbefreiung beantragt.
Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 06.05.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tim Gräff, geb. am 08.12.1999, Ziegelhütte 31, 67829 Callbach, als Inhaber der Firma Tim Gräfff, Gräff Fernmeldebau e.K., An den Nahewiesen 10, 55450 Langenlonsheim (AG Bad Kreuznach, HRA 21258), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Main…
3 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tim Gräff, geb. am 08.12.1999, Ziegelhütte 31, 67829 Callbach, als Inhaber der Firma Tim Gräfff, Gräff Fernmeldebau e.K., An den Nahewiesen 10, 55450 Langenlonsheim (AG Bad Kreuznach, HRA 21258), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Mainz mit einem dem Schuldner am 20.06.2024 zugegangenen Schreiben erklärt, dass die selbstständige Tätigkeit im Bereich Planung und Verlegung von Glasfaserleitungen zur Datenübertragung und die bauliche Einrichtung von Hausanschlüssen an bestehende Netzstrukturen einschließlich der hierbei zu leistenden Tiefbauarbeiten sowie Entstörungsdienstleistungen ab dem 17.06.2024 nicht zur Insolvenzmasse gehören und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können; § 35 Absatz 2 InsO. freigegeben.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 42/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tim Gräff, geb. am 08.12.1999, Ziegelhütte 31, 67829 Callbach, als Inhaber der Firma Tim Gräfff, Gräff Fernmeldebau e.K., An den Nahewiesen 10, 55450 Langenlonsheim (AG Bad Kreuznach, HRA 21258),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzfor…
3 IN 42/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tim Gräff, geb. am 08.12.1999, Ziegelhütte 31, 67829 Callbach, als Inhaber der Firma Tim Gräfff, Gräff Fernmeldebau e.K., An den Nahewiesen 10, 55450 Langenlonsheim (AG Bad Kreuznach, HRA 21258),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 13.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 23.06.2025
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