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Insolvenzprofil
VENPOWER GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 8612
EUID
DEG1309.HRB8612
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 9/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Peter Hein
Adresse
Auf der Plantage 34, 16835 Rüthnick
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
14.06.2024 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VENPOWER GmbH ist anhängig. Am 27. Mai 2024 wurde eine Gläubigerversammlung für den 14. Juni 2024 um 09:00 Uhr in Neuruppin bekannt gegeben. Auf dieser Versammlung sollte über die Annahme des Angebots der Neuenhauser Maschinenbau GmbH zum Erwerb des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin beschlossen werden. Am 18. Juli 2024 ging beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VENPOWER GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8612 NP), Geschäftszweig: Entwicklung von elektrischen Sondermaschinen, unter anderem für Systeme zur Energiegewinnung., Auf der Plantage 34, 16835 Rüthnick, eingetragene…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VENPOWER GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8612 NP), Geschäftszweig: Entwicklung von elektrischen Sondermaschinen, unter anderem für Systeme zur Energiegewinnung., Auf der Plantage 34, 16835 Rüthnick, eingetragener Sitz: Rüthnick, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Hein, Auf der Plantage 34, 16835 Rüthnick
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 14. Juni 2024, 09:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung)
Für die Durchführung der Gläubigerversammlung wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Der Termin dient zur Beschlussfassung über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Annahme des Angebotes der Neuenhauser Maschinenbau GmbH, Hans-Voshaar-Straße 5, 49828 Neuenhaus, das vorhandene Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin zu erwerben.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz des Insolvenzverwalters vom 23.05.2024 verwiesen, welcher zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niederliegt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Neuruppin, den 27. Mai 2024
15 IN 9/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VENPOWER GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8612 NP), Geschäftszweig: Entwicklung von elektrischen Sondermaschinen, unter anderem für Systeme zur Energiegewinnung., Auf der Plantage 34, 16835 Rüthnick, eingetragener Sitz: Rüthnick, vertreten durch den Geschä…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VENPOWER GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8612 NP), Geschäftszweig: Entwicklung von elektrischen Sondermaschinen, unter anderem für Systeme zur Energiegewinnung., Auf der Plantage 34, 16835 Rüthnick, eingetragener Sitz: Rüthnick, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Hein
ist am 16.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 18. Juli 2024
15 IN 9/23
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