Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenVR 201236
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verein für Dorferhaltung und Umweltschutz e. V. vertr. d. d. Vorstand
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim VR 201236
EUID
DEP2408.VR201236
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 108/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
21.10.2025 , 12:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.12.2025
Berichtstermin
20.01.2026
Prüfungstermin
20.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen des Vereins für Dorferhaltung und Umweltschutz e. V. ist am 21.10.2025 um 12:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. Zekira Fuest. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 30.12.2025 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 20.01.2026.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 21.10.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verein für Dorferhaltung und Umweltschutz e. V. eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. Zekira Fuest bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.12.2025 anzumelden. Das Verfahren wird sc…
Am 21.10.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verein für Dorferhaltung und Umweltschutz e. V. eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. Zekira Fuest bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.12.2025 anzumelden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Ein Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist auf den 20.01.2026 festgelegt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über verschiedene Verfahrensfragen bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag niedergelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 06.07.2026 wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wird auf den 20.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 108/25 : Über das Vermögen des Verein für Dorferhaltung und Umweltschutz e. V. vertr. d. d. Vorstand, Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, VR 201236), vertr. d.: Dr. Otto Lüders, Dammfeldstraße 40, 31275 Lehrte, (Vorstand), ist am 21.10.2025 um 12:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenz…
35 IN 108/25 : Über das Vermögen des Verein für Dorferhaltung und Umweltschutz e. V. vertr. d. d. Vorstand, Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, VR 201236), vertr. d.: Dr. Otto Lüders, Dammfeldstraße 40, 31275 Lehrte, (Vorstand), ist am 21.10.2025 um 12:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Wirtsch.-Jur. Zekira Fuest, c/o Brinkmann & Partner Insolvenzverwaltung, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, Tel.: +49 511 22889-0, Fax: +49 511 22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.12.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.12.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.01.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 22.10.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 108/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verein für Dorferhaltung und Umweltschutz e. V. vertr. d. d. Vorstand, Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, VR 201236), vertr. d.: Dr. Otto Lüders, Dammfeldstraße 40, 31275 Lehrte, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anm…
35 IN 108/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verein für Dorferhaltung und Umweltschutz e. V. vertr. d. d. Vorstand, Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, VR 201236), vertr. d.: Dr. Otto Lüders, Dammfeldstraße 40, 31275 Lehrte, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 06.07.2026
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