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Insolvenzprofil
VERIANOS Capital Partners GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gürzenichstraße 21, 50667 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109054
EUID
DEM1201.HRB109054
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 301/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering
Adresse
Sachsenring 69, 50677 Köln
Termine & Fristen
Eröffnung
06.09.2024 , 08:43 Uhr
Prüfungstermin
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
1) Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investment-vermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die ausschließlich in Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, sowie in Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Immobilien im vorgenannten Sinne sowie die zur Bewirtschaftung dieser Immobilien erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen (Immobiliengesellschaften), investieren. 3) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, c) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VERIANOS Capital Partners GmbH die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 10.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 19.06.2026 in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt. Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann beim Insolvenzgericht Köln beantragt werden. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VERIANOS Capital Partners GmbH ist am 06.09.2024 um 08:43 Uhr durch das Amtsgericht Köln eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt worden. Es sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungs- und Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VERIANOS Capital Partners GmbH ist am 06.09.2024 um 08:43 Uhr durch das Amtsgericht Köln eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt worden. Es sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungs- und Verfügungsverbot zugunsten des vorläufigen Verwalters sowie ein Verbot der Zwangsvollstreckung. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 10.07.2026. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist ab dem 19.06.2026 elektronisch einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 301/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109054 eingetragenen VERIANOS Capital Partners GmbH, Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Philipp Bodamer, …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 301/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109054 eingetragenen VERIANOS Capital Partners GmbH, Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Philipp Bodamer, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
19.06.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 301/24
Amtsgericht Köln, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 301/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109054 eingetragenen VERIANOS Capital Partners GmbH, Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Philipp…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 301/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109054 eingetragenen VERIANOS Capital Partners GmbH, Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Philipp Bodamer, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln
Geschäftszweig: Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investment-vermögen,
ist am 06.09.2024, um 08:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 301/24
Amtsgericht Köln, 06.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 301/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109054 eingetragenen VERIANOS Capital Partners GmbH, Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Philipp Bodamer, Gürzenichstr. 21, 50667 Kö…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 301/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109054 eingetragenen VERIANOS Capital Partners GmbH, Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Philipp Bodamer, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln
Geschäftszweig: Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2024, um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 99 22 30-0, Fax: 0221 99 22 3035.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 29.01.2025, 10:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Ganzen oder in Teilen freihändig an Dritte oder an nahestehende Personen i.S.d. § 162 InsO zu veräußern bzw. die Gläubigerversammlung stimmt einer solchen ggf. bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens zu,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit) bzw. äußert sich nicht bis zum schriftlichen Termin
, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70k IN 301/24
Amtsgericht Köln, 01.11.2024
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