Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VERIANOS Investment Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gürzenichstraße 21, 50667 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 57034
EUID
DER3306.HRB57034
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 283/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker
Adresse
Aachener Str. 1011, 50858 Köln
Telefon
0221 966938 20
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.03.2025 , 09:01 Uhr
Eröffnung
17.02.2026 , 11:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2026
Prüfungstermin
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb, die Verwaltung einschließlich Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Grundbesitz sowohl unmittelbar als auch mittelbar durch Erwerb entsprechender Gesellschaftsbeteiligungen. Außerdem kann die Gesellschaft fremde Immobilien verwalten und sämtliche Dienstleistungen erbringen, die mit der Bewirtschaftung und der Verwaltung von Immobilien im Zusammenhang stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VERIANOS Investment Management GmbH ist am 17.02.2026 um 11:36 Uhr eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO geführt. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 14.03.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker nun als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 15.05.2026. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Die Unterlagen werden ab dem 27.04.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, derzeit nicht gesetzlich vertreten
Ve…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, derzeit nicht gesetzlich vertreten
Verfahrenspfleger: Dr. Bero-Alexander Lau, Aachener Str. 1011, 50858 Köln
Geschäftszweig: der Erwerb, die Verwaltung einschließlich Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Grundbesitz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 17.02.2026, um 11:36 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln, Telefon: 0221 966938 20, Fax: 0221 966938 49.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 15.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 283/24
Amtsgericht Köln, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Hoffmann, Gürzeni…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Hoffmann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln und Herrn Diego Fernandez Reumann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln
Geschäftszweig: der Erwerb, die Verwaltung einschließlich Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Grundbesitz
ist am 14.03.2025, um 09:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 283/24
Amtsgericht Köln, 01.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Hoffmann, Gürzeni…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Hoffmann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln und Herrn Diego Fernandez Reumann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln
Der Beschlussvom 14.03.2025 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin unter HRB 57034 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen ist.
70k IN 283/24
Amtsgericht Köln, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Hoffmann, Gürzeni…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Hoffmann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln und Herrn Diego Fernandez Reumann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln
werden die Beschlüsse vom 10.09.2024 und vom 01.10.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin unter HRB 57034 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen ist.
70k IN 283/24
Amtsgericht Köln, 14.10.2024
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