Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Veridia GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Heselstücken 7, 22453 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 161096
EUID
DEK1101.HRB161096
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 224/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung Sachwalter
18.08.2026
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
18.08.2026
Termin Insolvenzplan
07.09.2026 , 10:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, Neubau und Verwaltung eines Altenwohn- und Pflegeheimes einschließlich der Durchführung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Heimgesetz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Veridia GmbH, Hamburg, ist eröffnet. Ursprünglich war eine Eigenverwaltung angeordnet, die jedoch am 12.03.2026 durch das Amtsgericht Hamburg aufgehoben wurde. Grund hierfür war das Mandatsniederlegung des Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin sowie der Verzicht der Schuldnerin auf die Bestellung neuer Bevollmächtigter, wodurch die erforderliche rechtskundige Beratung im Rahmen der Eigenverwaltung nicht mehr sichergestellt war. Aufgrund der sensiblen Tätigkeit der Schuldnerin im Pflegebereich war eine kurzfristige Aufhebung zur Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Bewohnerbetreuung notwendig. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Zum Insolvenzverwalter wurde der vorherige Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies ernannt. Forderungen sind ab sofort bei ihm anzumelden. Bereits am 02.03.2026 war Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert als Sondersachwalter zur Prüfung einer bestimmten Forderung bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Veridia GmbH ist eröffnet und wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Zuvor war eine Eigenverwaltung angeordnet, die aufgrund des Mandatsniederlegens des Verfahrensbevollmächtigten und des Fehlens neuer Beratung durch die Schuldnerin aufgehoben wurde. Zum Insolvenzverw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Veridia GmbH ist eröffnet und wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Zuvor war eine Eigenverwaltung angeordnet, die aufgrund des Mandatsniederlegens des Verfahrensbevollmächtigten und des Fehlens neuer Beratung durch die Schuldnerin aufgehoben wurde. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies ernannt worden. Der Sachwalter Dr. Thies übte sein Amt vom 01.12.2025 bis 11.03.2026 aus; seine Vergütung ist festgesetzt worden. Zudem sind die Rechtsanwälte Dr. Arno Doebert als Sondersachwalter zur Prüfung einer Forderung und als Sonderinsolvenzverwalter zur Wahrnehmung des Stimmrechts der General Home and Healthcare GmbH bestellt worden. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, zur Abstimmung darüber sowie zur gerichtlichen Bestätigung ist für den 07.09.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Heselstücken 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schmidt
wird die Anordnung der Eigenverwaltu…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Heselstücken 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schmidt
wird die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben (§ 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt der vorherige Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Gründe
Mit Schreiben vom 10.03.2026 teilte der Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin mit, dass Sie das Mandat niederlegt.
Der Sachwalter teilte mit Schreiben vom 11.03.2026 mit, dass die Schuldnerin keine neuen Verfahrensbevollmächtigten mit der Leitung des lnsolvenzverfahrens in Eigenverwaltung betrauen möchte. Somit fehlt es an einer rechtskundigen Beratung der Schuldnerin, die einen rechtmäßigen Verfahrensgang unter besonderer Beachtung des Gläubigerschutzes sicherstellen könnte.
Eine kurzfristige Aufhebung der Eigenverwaltung ist notwendig, da der laufende Geschäftsbetrieb gesichert werden muss und die Schuldnerin mit dem Betrieb eines Pflegeheims auch in einem besonders sensiblen Geschäftsbereich tätig ist, insbesondere ist eine menschenwürdige Betreuung der Bewohner sicherzustellen und bei Bedarf ist zu gewährleisten, dass kurzfristige Bestellungen von Pflegeverbrauchsgütern möglich sind.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 224/25
Amtsgericht Hamburg, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Heselstücken 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schmidt
wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Heselstücken 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schmidt
wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg zum Sondersachwalter bestellt.
Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderung Rang 0, lfd. Nr.: 109. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Sachwalters.
67b IN 224/25
Amtsgericht Hamburg, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
Insolvenzverwalter: Rechtsan…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 06.08.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 07.09.2026, 10:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
67b IN 224/25
Amtsgericht Hamburg, 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr.…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen d. Sachwalt. wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
D. Sachwalt. übte sein Amt vom 01.12.2025 bis 11.03.2026 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für s. Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz d. Sachwalt. beträgt daher mindestens EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung d. Sachwalt. wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des/der Sachwalters/in beträgt demnach EUR.
Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf % zu erhöhen und damit auf den Betrag von EUR festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 224/25
Amtsgericht Hamburg, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
wird Rechtsanwalt Dr. Arno D…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161096 eingetragenen Veridia GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mennewisch,
wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Wahrnehmung des Stimmrechts der General Home and Healthcare GmbH zur Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan in dem am 07.09.2026 anberaumten Termin.. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67b IN 224/25
Amtsgericht Hamburg, 18.08.2026
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