Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vernep Pro Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Centroallee 273, 46047 Oberhausen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 38461
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1202.HRB38461
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 441/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.04.2026 , 13:02 Uhr
Eröffnung
21.08.2026 , 14:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.10.2026
Berichtstermin
23.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich der Logistik, insbesondere die Lagerverwaltung, die Spedition, sowie Be- und Entladen von Containern.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Lager & Logistik
Geschäftstätigkeit
Logistikdienstleistungen, Lagerverwaltung, Spedition und Containerumschlag
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 14.04.2026 um 13:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Vernep Pro Logistics GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38461, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Bill Babila Gebah vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Markus van Marwyk bestellt. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vernep Pro Logistics GmbH ist am 21.08.2026 um 14:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 19.02.2026 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 14.04.2026 um 13:02 Uhr vorläufige Maßnahme…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vernep Pro Logistics GmbH ist am 21.08.2026 um 14:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 19.02.2026 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 14.04.2026 um 13:02 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet und Markus van Marwyk zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Markus van Marwyk nun als Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 12.10.2026 anmelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.11.2026. Die Unterlagen werden ab dem 26.10.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 441/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38461 eingetragenen Vernep Pro Logistics GmbH, Centroallee 273, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bill Babila Gebah, Kah…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 441/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38461 eingetragenen Vernep Pro Logistics GmbH, Centroallee 273, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bill Babila Gebah, Kahlacker 2, 47228 Duisburg
ist am 14.04.2026, um 13:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Markus van Marwyk, Essener Straße 3, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 441/26
Amtsgericht Duisburg, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 441/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38461 eingetragenen Vernep Pro Logistics GmbH, Centroallee 273, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bill Babila Gebah, Kahlacker 2, 47228 Duisburg
wird wegen …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 441/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38461 eingetragenen Vernep Pro Logistics GmbH, Centroallee 273, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bill Babila Gebah, Kahlacker 2, 47228 Duisburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.08.2026, um 14:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Markus van Marwyk, Essener Straße 3, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 441/26
Duisburg, 21.08.2026
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