Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 14959
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verox Baumarkt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Schlachthof 4 a, 45883 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 14959
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DER2507.HRB14959
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 62/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.11.2025 , 10:41 Uhr
Eröffnung
08.10.2026 , 13:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2026
Prüfungstermin
23.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export, Groß- und Einzelhandel von Baustoffen, Bauhilfsmitteln und Geschenkartikel.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Geschäftstätigkeit
Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel von Baustoffen, Bauhilfsmitteln und Geschenkartikeln
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 17.11.2025 um 10:41 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Verox Baumarkt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Bückmann aus Oberhausen bestellt. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über Vermögensgegenstände verfügen. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verox Baumarkt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959, ist am 17.11.2025 durch Beschluss des Amtsgerichts Essen angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Bückmann bestellt worden. Mit diesem …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verox Baumarkt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959, ist am 17.11.2025 durch Beschluss des Amtsgerichts Essen angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Bückmann bestellt worden. Mit diesem Beschluss sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam, und Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin verboten. Am 08.10.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des am 22.05.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Bückmann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.11.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.11.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 62/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959 eingetragenen Verox Baumarkt GmbH, vertr. d. d. Gf., Grothusstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Er…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 62/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959 eingetragenen Verox Baumarkt GmbH, vertr. d. d. Gf., Grothusstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Erdogan, Am Schlachthof 4a, 45883 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Im- und Export, Groß- u. Einzelhandel von Baustoffen,Bauhilfsmitteln u. Geschenkartikeln
ist am 17.11.2025, um 10:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 62/25
Amtsgericht Essen, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 62/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959 eingetragenen Verox Baumarkt GmbH, vertr. d. d. Gf., Grothusstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Erdogan, Am Schlachthof 4a, 45883 Gels…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 62/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959 eingetragenen Verox Baumarkt GmbH, vertr. d. d. Gf., Grothusstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Erdogan, Am Schlachthof 4a, 45883 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Im- und Export, Groß- u. Einzelhandel von Baustoffen,Bauhilfsmitteln u. Geschenkartikeln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.10.2026, um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.11.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 62/25
Essen, 08.10.2026
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