Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VERTIKOM Sales GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Schmitt, hat Forderungen aus einem anderen Verfahren angemeldet, darf diese jedoch aufgrund seiner eigenen Rolle nicht prüfen. Daher ist Rechtsanwalt Alexander Eggen als Sonderinsolvenzverwalter mit dem Aufgabenkreis der Prüfung dieser Forderung ernannt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1042/20 V-9-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VERTIKOM Sales GmbH, Helfmann Park 7, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108119), vertr. d.: Jens Wieth, Bismarckstraße 5, 90491 Nürnberg, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frank…
810 IN 1042/20 V-9-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VERTIKOM Sales GmbH, Helfmann Park 7, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108119), vertr. d.: Jens Wieth, Bismarckstraße 5, 90491 Nürnberg, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Frank Schmitt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Vertikom GmbH (810 IN 1069/20 V-13-8) angemeldeten Forderung.
G r ü n d e
Da der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Schmitt, nicht die von ihm selbst angemeldeten Forderungen aus einem anderen Verfahren, in dem er selbst zum Insolvenzverwalter bestellt ist, prüfen darf, war insoweit in dem vorgenannten Umfang ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1042/20 V-9-7 - In dem Insolvenzverfahren VERTIKOM Sales GmbH, Helfmann Park 7, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108119), vertreten durch: Jens Wieth, Nürnberg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 21.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen …
810 IN 1042/20 V-9-7 - In dem Insolvenzverfahren VERTIKOM Sales GmbH, Helfmann Park 7, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108119), vertreten durch: Jens Wieth, Nürnberg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 21.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.08.2024
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