Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS "BARBADOS" Schifffahrtsgesellschaft mbh ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 22.975,27 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 8.987.883,49 EUR angemeldet. Das Amtsgericht Bremen hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin auf den 10.12.2026 im schriftlichen Verfahren bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen erheben. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning ist festgesetzt worden, wobei der Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt wurde; die Masse beträgt nach der Schlussrechnung 30.261,74 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 5/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS "BARBADOS" Schifffahrtsgesellschaft mbh, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31980), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverze…
501 IN 5/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS "BARBADOS" Schifffahrtsgesellschaft mbh, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31980), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, Internet: www.schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 22.975,27 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 8.987.883,49 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 5/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS "BARBADOS" Schifffahrtsgesellschaft mbh, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31980), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und be…
501 IN 5/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS "BARBADOS" Schifffahrtsgesellschaft mbh, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31980), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 10.12.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 27.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 27.08.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 5/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Verwaltung MS "BARBADOS" Schifffahrtsgesellschaft mbh, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31980),
vertreten durch:
Danica Stubbmann, Herdento…
Amtsgericht Bremen 27.08.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 5/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Verwaltung MS "BARBADOS" Schifffahrtsgesellschaft mbh, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31980),
vertreten durch:
Danica Stubbmann, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 30.261,74 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Vergütungserhebliche Delegationen liegen keine vor. Es wurden lediglich externe Dienstleister hinzugezogen für die steuerliche und handelsrechtliche Buchführung nebst Erstellung der zugehörigen Steuererklärungen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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