Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verwaltung S&K Fonds GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 103512
EUID
DEK1101.HRB103512
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 142/13
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa
Adresse
Rosenstraße 6, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Beschluss Nachtragsverteilung
23.09.2026
Anordnung Nachtragsverteilung
23.09.2026
Bekanntmachung Verteilung
07.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung S&K Fonds GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 23.09.2026 eine Nachtragsverteilung in Höhe von EUR 950,23 angeordnet und den ehemaligen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa zum Nachtragsverwalter bestellt. Zudem ist die Vergütung des Verwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Der Regelsatz der Vergütung wurde gemäß § 2 InsVV berechnet, wobei im vorliegenden Fall nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % angemessen ist. Neben der Vergütung sind besondere Kosten als Auslagen zu erstatten oder ein vergütungsabhängiger Pauschsatz geltend gemacht worden. Gegen die Festsetzung der Vergütung und den Beschluss zur Nachtragsverteilung steht jeweils der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung offen.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung S&K Fonds GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103512, ist in der Phase der Nachtragsverteilung. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, hat auf Grundlage eines Beschlusses des Gerichts vom 23.09.2026 eine Nachtr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung S&K Fonds GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103512, ist in der Phase der Nachtragsverteilung. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, hat auf Grundlage eines Beschlusses des Gerichts vom 23.09.2026 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. In diesem Rahmen ist die Vergütung des Verwalters für die Geschäftsführung sowie die Erstattung angemessener Auslagen festgesetzt worden. Die Vergütung wurde nach billigem Ermessen auf 25 % der nachträglich verteilten Insolvenzmasse festgelegt, wobei die konkrete Summe im Text nicht numerisch angegeben ist. Zusätzlich wurden Auslagen erstattet, wobei anstelle der tatsächlichen Kosten ein vergütungsabhängiger Pauschsatz berücksichtigt wurde. Am 23.09.2026 wurde die Nachtragsverteilung über einen Betrag in Höhe von 950,23 EUR angeordnet. Zum Nachtragsverwalter wurde der bisherige Insolvenzverwalter bestellt. Laut einer weiteren Bekanntmachung vom 07.10.2026 soll die Nachtragsverteilung stattfinden. Dem Verzeichnis zufolge betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 0,00 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 950,23 EUR steht. Von diesem Betrag sind die Gerichtskosten sowie die Auslagen und Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen. Die Rechtsmittelbelehrung weist darauf hin, dass gegen die Vergütungsfestsetzung die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung statthaft ist, je nach Beschwerdewert. Die Fristen für Rechtsbehelfe betragen zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 142/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103512 eingetragenen Verwaltung S&K Fonds GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hauke Bruhn und Herrn Thomas Gloy
In…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 142/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103512 eingetragenen Verwaltung S&K Fonds GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hauke Bruhn und Herrn Thomas Gloy
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der Verwalter hat aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 23.09.2026 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz wird gemäß § 2 InsVV aufgrund der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von EUR berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % angemessen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens 250 EUR je angefangenen Monat der Dauer seiner Tätigkeit begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern, der antragsgemäß zu berücksichtigen war.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67g IN 142/13
Amtsgericht Hamburg, 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 142/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103512 eingetragenen Verwaltung S&K Fonds GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Hauke Bruhn, und Thomas Gloy, c/o Elke Glo…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 142/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103512 eingetragenen Verwaltung S&K Fonds GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Hauke Bruhn, und Thomas Gloy, c/o Elke Gloy
wird hinsichtlich eines Betrages in Höhe von EUR 950,23 EUR die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 142/13
Amtsgericht Hamburg, 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 142/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103512 eingetragenen Verwaltung S&K Fonds GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Hauke Bruhn, und Thomas Gloy, c/o Elke Glo…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 142/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103512 eingetragenen Verwaltung S&K Fonds GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Hauke Bruhn, und Thomas Gloy, c/o Elke Gloy
soll die Nachtragsverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 0,00 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 950,23 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Auslagen / Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 142/13
Amtsgericht Hamburg, 07.10.2026
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