Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRB 12755
EUID
DEN1308V.HRB12755
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 327/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Franz
Adresse
Münzstraße 14, 19055 Schwerin
Telefon
0385 745114-0
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.04.2024
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
28.10.2025
Aufhebung Bestellung
18.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere ist anhängig. Am 02.04.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Am 28.10.2025 bestellte das Amtsgericht Schwerin Rechtsanwalt Andreas Franz zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem Aufgabengebiet der Prüfung der geltend gemachten Stammeinlagenforderung gegenüber der Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG. Gegen diesen Beschluss konnte Erinnerung eingelegt werden. Am 18.11.2025 hat das Amtsgericht Schwerin den Beschluss zur Bestellung des Sonderinsolvenzverwalters aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 327/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, vertreten durch d. Geschäftsführer Patrick Bischoff, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRB 12755
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
580 IN 327/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, vertreten durch d. Geschäftsführer Patrick Bischoff, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRB 12755
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Schulz, Johannesstraße 1, 19053 Schwerin, Gz.: 68/23
hat die Insolvenzverwalterin am 02.04.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 327/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, vertreten durch d. Geschäftsführer Patrick Bischoff, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12755
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt…
580 IN 327/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, vertreten durch d. Geschäftsführer Patrick Bischoff, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12755
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Andreas Franz
Münzstraße 14, 19055 Schwerin,
Telefon: 0385 745114-0
Telefax: 0385 74511469
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
Die Prüfung der geltend gemachten Stammeinlagenforderung gegenüber der Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 327/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, vertreten durch d. Geschäftsführer Patrick Bischoff, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12755
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan…
580 IN 327/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verwaltungs-GmbH Mecklenburger Stiere, vertreten durch d. Geschäftsführer Patrick Bischoff, Wittenburger Straße 106, 19059 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12755
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Schulz, Neumühler Straße 45, 19057 Schwerin, Gz.: 68/23
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 28.10.2025, über die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters, wird aufgehoben.
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Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 18.11.2025
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