Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 95131
EUID
DEM1103.HRB95131
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 118/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sylvia Rhein
Kanzlei
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251/86867-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2025 , 14:45 Uhr
Eröffnung
29.09.2025 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.10.2025
Prüfungstermin
12.12.2025
Verteilungstermin
16.12.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Halten und die Verwaltung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH ist am 25.02.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden; Rechtsanwältin Sylvia Rhein wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 29.09.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist weiterhin Rechtsanwältin Sylvia Rhein. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 31.10.2025 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 12.12.2025. Für den 16.12.2025 um 10:00 Uhr ist eine Gläubigerversammlung im Saal 14, Gebäude D des Amtsgerichts Darmstadt anberaumt, um über die Veräußerung von Grundbesitz (insbesondere Immobilien in Grasellenbach, Montabaur, Halberstadt und Wald-Michelbach) sowie über den Verkauf der Immobilie in Wahlen zu entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 118/25: Über das Vermögen des Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 95131), vertr. d.: 1. Dominik Jörg Erwin Büttner, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzve…
9 IN 118/25: Über das Vermögen des Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 95131), vertr. d.: 1. Dominik Jörg Erwin Büttner, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.10.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (31.10.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.12.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 118/25 In dem Insolvenzverfahren Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 95131), vertr. d.: 1. Dominik Jörg Erwin Büttner, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 16.12.2025, 10:00 Uh…
9 IN 118/25 In dem Insolvenzverfahren Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 95131), vertr. d.: 1. Dominik Jörg Erwin Büttner, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 16.12.2025, 10:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Zustimmung zur Veräußerung von Grundbesitz der Schuldnerin
insbesondere hinsichtlich der Immobilien
o Siegfriedring 37, 64689 Grasellenbach, OT Wahlen Verkehrswert: 485.000,00 EUR o Weststraße 40a, Montabaur, OT Elgendorf Verkehrswert: 1.200.000,00 EUR
o Weststraße 42, 56410 Montabaur, OT Elgendorf Verkehrswert: 350.000,00 EUR
o Bruchweg 25, 38822 Halberstadt, OT Emersleben Verkehrswert: 640.000,00 EUR
o Hansengasse 28 und 28 A, 69483 Wald-Michelbach, OT Ober-Schönmattenwag Verkehrswertermittlung: 1.203.000,00 EUR
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 118/25 In dem Insolvenzverfahren Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 95131), vertr. d.: 1. Dominik Jörg Erwin Büttner, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 16.12.2025, 10:00 Uh…
9 IN 118/25 In dem Insolvenzverfahren Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 95131), vertr. d.: 1. Dominik Jörg Erwin Büttner, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 16.12.2025, 10:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung: Nachträgliche Zustimmung zum Verkauf der Immobilie Wahlen, Siegfriedring 37, zu einem Kaufpreis von 500.000,00 EUR sowie
die Zustimmung zum Verkauf der weiteren Immobilien mindestens zu den vom im Verfahren beauftragten Dritt-Sachverständigen festgestellten Verkehrswerten.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 118/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 95131), vertr. d.: Dominik Jörg Erwin Büttner, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2025 um 14:45 Uhr gegen d…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 118/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Verwaltungsgesellschaft Büttner GmbH, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 95131), vertr. d.: Dominik Jörg Erwin Büttner, Hansengasse 28, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2025 um 14:45 Uhr gegen den Antragsgegner die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen des Antragsgegners nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 25.02.2025
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