Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jakob + Bitsch Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 90711
EUID
DEM1103.HRB90711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 121/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jürgen Jerger
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251868670
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Jakob + Bitsch Verwaltungs-GmbH ist eine Interessenkollision zwischen dem bisherigen Insolvenzverwalter und der Forderungsprüfung der Gläubigerin Jakob + Bitsch Bau GmbH & Co. KG eingetreten. Da der Insolvenzverwalter gleichzeitig als Insolvenzverwalter über das Vermögen der genannten Gläubigerin bestellt ist, ist Rechtsanwalt Jürgen Jerger zum Sonderinsolvenzverwalter bestimmt worden. Sein Wirkungskreis umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldung der Jakob + Bitsch Bau GmbH & Co. KG (laufende Nummer 2 der Tabelle).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 121/18 .In dem Insolvenzverfahren der Jakob + Bitsch Verwaltungs-GmbH, Weinheimer Str. 7a, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 90711), vertr. d.: Thomas Spring, Am Sportplatz 7, 69517 Gorxheimertal, (Geschäftsführer),
wird
Name:
Rechtsanwalt Jürgen Jerger
Anschrift:
Rudolf-Diesel-Straße 24
PLZ/Ort:
…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 121/18 .In dem Insolvenzverfahren der Jakob + Bitsch Verwaltungs-GmbH, Weinheimer Str. 7a, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 90711), vertr. d.: Thomas Spring, Am Sportplatz 7, 69517 Gorxheimertal, (Geschäftsführer),
wird
Name:
Rechtsanwalt Jürgen Jerger
Anschrift:
Rudolf-Diesel-Straße 24
PLZ/Ort:
64625 Bensheim
Telefon:
06251868670
Telefax:
062518686711
zum Sonderinsolvenzverwalter bestimmt.
Der Wirkungskreis umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldung des/r Gläubiger/s/in
Jakob + Bitsch Bau GmbH & Co. KG vertreten durch die Insolvenzverwalterin, lfd. Nr. 2 der Tabelle.
G r ü n d e :
Der Insolvenzverwalter teilte mit Schreiben vom 25.09.2025 mit, dass eine Forderungsprüfung vorzunehmen ist, bei welcher er selbst von der Prüfung ausgeschlossen sei.
Es liegt eine Interessenkollision vor, da der Insolvenzverwalter auch zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des/r oben genannten Gläubiger/s/in bestellt worden ist.
Auf Grund der notwendigen Forderungsprüfung und der Interessenkollision ist ein/e Sonderinsolvenzverwalter/in mit dem entsprechenden Wirkungskreis zu bestellen.
Die Einverständniserklärung des/r nunmehr bestellten Sonderinsolvenzverwalters/in liegt vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.09.2025.
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