Aufhebung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRB 5545
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verwaltungsgesellschaft LVG Lager- und Vertriebsgesellschaft mbH Schwerin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Slüter Ufer 5, 19053 Schwerin
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRB 5545
EUID
DEN1308V.HRB5545
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
580 IN 210/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Ingo Kaldarasch
Rolle
gesetzlicher Vertreter
Termine & Fristen
Aufhebung
12.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Verwaltungsaufgaben als Komplementärin der noch zu gründenden LVG Lager- und Vertriebsgesellschaft mbH Schwerin & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft LVG Lager- und Vertriebsgesellschaft mbH Schwerin ist nach Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben worden. Die Schlussverteilung ist vollzogen. Der Insolvenzbeschlag hinsichtlich sich eventuell ergebender Erstattungsansprüche aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Zeit bis zur Verfahrensaufhebung sowie Quotenzahlung aus der Forderung aus Haftungsvergütung für das 2. Quartal 2017 bleibt aufrechterhalten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 210/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verwaltungsgesellschaft LVG Lager- und Vertriebsgesellschaft mbH Schwerin, Slüter Ufer 5, 19053 Schwerin, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Ingo Kaldarasch
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 5545
- Schuldnerin -
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Das Insolvenz…
580 IN 210/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verwaltungsgesellschaft LVG Lager- und Vertriebsgesellschaft mbH Schwerin, Slüter Ufer 5, 19053 Schwerin, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Ingo Kaldarasch
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 5545
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Der Insolvenzbeschlag hinsichtlich sich noch eventuell ergebender Erstattungsansprüche aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Zeit bis zur Verfahrensaufhebung sowie Quotenzahlung aus der Forderung aus Haftungsvergütung für das 2. Quartal 2017, welche im Verfahren über das Vermögen der LVG Lager- und Vertriebsgesellschaft mbH Schwerin & Co.KG angemeldet worden ist, bleibt aufrechterhalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 12.06.2026
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