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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Herstellung von Brot, Gebäcken, Konditoreierzeugnissen‚ Keksen, Torten und Kuchen der kurzfristigen und langfristigen Lagerung, der Groß- und Einzelhandel von Lebensmitteln, Distributionstätigkeit, die Vermietung des Eigenvermögens oder des Mietvermögens, Logistikdienstleistungen sowie die Vermögensaufbewahrung und die Lagertätigkeit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VESCont GmbH in Ingelheim ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 15.09.2026 um 10:30 Uhr hat das Amtsgericht Bingen am Rhein die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin getroffen. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer aus Frankfurt am Main bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bingen am Rhein einlegen.
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Originalbekanntmachung
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