Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VGB Vermarktungsgesellschaft Bevensen mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 120780
EUID
DEP2507.HRB120780
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 37/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nikolai Manke
Adresse
Ringstraße 9, 29525 Uelzen
Telefon
0581/9010-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026 , 11:35 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der VGB Vermarktungsgesellschaft Bevensen mbH ist am 24.06.2026 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolai Manke bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 37/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VGB Vermarktungsgesellschaft Bevensen mbH, Postenhandel, Jahnstraße 53, 29549 Bad Bevensen (AG Lüneburg, HRB 120780), vertr. d.: Michael Märtens, Johann-Sebastian-Bach-Straße 31, 29549 Bad Bevensen, (Geschäftsführer), ist am 24.6.2026 um 11:35 Uhr die …
7 IN 37/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VGB Vermarktungsgesellschaft Bevensen mbH, Postenhandel, Jahnstraße 53, 29549 Bad Bevensen (AG Lüneburg, HRB 120780), vertr. d.: Michael Märtens, Johann-Sebastian-Bach-Straße 31, 29549 Bad Bevensen, (Geschäftsführer), ist am 24.6.2026 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolai Manke, Ringstraße 9, 29525 Uelzen, Tel.: 0581/9010-0, Fax: 0581/901020 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 24.06.2026
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