Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VH Beteiligungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bergstr. 8, 36381 Schlüchtern
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 93827
EUID
DEM1502.HRB93827
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 317/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thore Voß
Kanzlei
BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte
Adresse
Bahnhofstraße 11, 36037 Fulda
Telefon
0661 29190020
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
19.12.2025
Prüfungstermin
30.01.2026
Prüfungstermin
12.05.2026
Schlusstermin
05.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb sowie die Verwaltung eigener Immobilien und Beteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thore Voß bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Verwalters sowie die Zulassung nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO beschlossen, wobei für nachrangige Gläubiger eine Anmeldefrist bis zum 19.12.2025 besteht. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 30.01.2026 festgesetzt. Nach der Anmeldung von Insolvenzforderungen in Höhe von bis zu 87.192,63 EUR wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Zunächst war ein Schlusstermin für den 12.05.2026 vorgesehen, welcher jedoch per Beschluss wieder aufgehoben wurde, um die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Ein neuer Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 12.05.2026. Die Zustimmung zur Schlussverteilung für einen neuen Termin am 05.08.2026 wurde schließlich erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nac…
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thore Voß, c/o BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 11, 36037 Fulda, Tel.: 0661 29190020, Fax: 0661 29190050, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 162.126,49 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 50 % festgesetzt wird
Zuschläge: 25 Prozentpunkte wegen umfänglicher Ansprüche aus Grundstücken und Darlehensrückzahlungen sowie Dauer
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 25 Prozentpunkte
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung …
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 25 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thore Voß, c/o BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 11, 36037 Fulda, Tel.: 0661 29190020, Fax: 0661 29190050, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 188.318,68 €
Zuschläge: 25% außergewöhnlich umfangreiche Ermittlungen zu Ansprüchen und Prüfung der Geltendmachung in der Schweiz
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 25 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle …
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thore Voß, c/o BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 11, 36037 Fulda, Tel.: 0661 29190020, Fax: 0661 29190050, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 173.125,73 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 81.633,20 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO)…
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von jeweils 25% beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag,…
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der auf den 12.05.2026 anberaumte Stichtag, der dem Schlusstermin im schr…
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der auf den 12.05.2026 anberaumte Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, und der Beschluss über die Zustimmung zur Schlussverteilung werden aufgehoben.
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle …
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thore Voß, c/o BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 11, 36037 Fulda, Tel.: 0661 29190020, Fax: 0661 29190050, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 173.125,73 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 87.192,63 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag,…
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 05.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur …
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 19.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thore Voß, c/o BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 11, 36037 Fulda, Tel.: 0661 29190020, Fax: 0661 29190050, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 09.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.