Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Kautengewann 13, 63457 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 4221
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEM1502.HRB4221
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 59/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
25.09.2025
Prüfungstermin
29.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Dachdeckerarbeiten der Gerüstbau, sowie der Handel mit Dachdeckerzubehör
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Ausführung von Dachdecker- und Gerüstbauarbeiten sowie Handel mit Dachdeckerzubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hanau, ist die Anmeldung nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zum 25.09.2025 angeordnet. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen sind zur Anmeldung ihrer Forderungen unter Beifügung entsprechender Unterlagen aufzufordern. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 29.10.2025 bestimmt. Im Rahmen des Verfahrens ist bereits eine weitere Abschlagsverteilung erfolgt, bei der ein Betrag von 70.538,60 € zur Verteilung stand, was einer Quote von 50 % entspricht. Der verfügbare Massebestand beträgt 187.07seb.29 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 141.077,19 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Hanau anhängig. Der verfügbare Massebestand belief sich im Dezember 2024 auf 222.577,75 EUR und wurde später auf 187.075,29 EUR reduziert. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 141.077,19 EUR zu b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Hanau anhängig. Der verfügbare Massebestand belief sich im Dezember 2024 auf 222.577,75 EUR und wurde später auf 187.075,29 EUR reduziert. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 141.077,19 EUR zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Abschlagsverteilung soll ein Betrag von 70.538,60 EUR verteilt werden, was einer Quote von 50 % entspricht. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen wurden zur Teilnahme zugelassen und aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.09.2025 anzumelden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 29.10.2025. Zudem wurde beantragt, das Verfahren mit Zustimmung der Gläubiger gemäß § 213 InsO einzustellen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Hanau anhängig. Der verfügbare Massebestand belief sich zuletzt auf 222.577,75 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Im Rahmen einer Abschlagsverteilung sol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Hanau anhängig. Der verfügbare Massebestand belief sich zuletzt auf 222.577,75 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Im Rahmen einer Abschlagsverteilung soll ein Betrag in Höhe von 70.538,60 EUR verteilt werden, was einer Quote von 50 % entspricht. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen sind zur Teilnahme am Verfahren zugelassen worden. Für diese Gläubiger ist eine Anmeldefrist bis zum Ablauf des 25.09.2025 bei dem Insolvenzverwalter gesetzt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wird auf den 29.10.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen angemeldete Forderungen eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Das mündliche Verfahren ist aufgehoben worden. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben, wobei Erhöhungen in Höhe von 220 % beantragt sind. Die Frist für Stellungnahmen und Einwände gegen die Schlussrechnung beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird beim Amtsgericht Hanau unter dem Aktenzeichen 70 IN 59/19 geführt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone. Am 04.12.2024 hat das Gericht die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und eine Absch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird beim Amtsgericht Hanau unter dem Aktenzeichen 70 IN 59/19 geführt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone. Am 04.12.2024 hat das Gericht die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und eine Abschlagsverteilung angeordnet. Der verfügbare Massebestand betrug 222.577,75 EUR, die Insolvenzforderungen 141.077,19 EUR. Eine Quote von 50 % wurde verteilt. Am 26.08.2025 wurde beschlossen, Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Verfahren zuzulassen. Diese wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.09.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 29.10.2025 bestimmt. Am 23.07.2025 (Datum im Text, chronologisch nach dem Beschluss vom 26.08.2025, aber vor dem Antrag auf Einstellung) wurde eine weitere Abschlagsverteilung angezeigt. Der verfügbare Massebestand betrug 187.075,29 EUR, die Insolvenzforderungen 141.077,19 EUR. Eine weitere Quote von 50 % (Betrag 70.538,60 EUR) wurde zur Verteilung vorgeschlagen. Am 16.03.2026 hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gemäß § 213 InsO mit Zustimmung der Gläubiger einzustellen. Der Antrag und die Zustimmungserklärungen liegen zur Einsichtnahme aus. Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch erheben. Am 16.09.2026 wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens erneut aufgehoben und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters (Erhöhung um 220 %) gegeben. Am 09.10.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsmasse betrug 484.748,24 EUR. Die Veröffentlichung der konkreten Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg…
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer), hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gem. § 213 InsO mit Zustimmung der Gläubiger einzustellen. Der Antrag und die Zustimmungserklärungen der Gläubiger sind zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Hanau, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg…
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer), soll eine weitere Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 187.075,29 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 141.077,19 EUR zu berücksichtigen.
Im Rahmen der 2. Abschlagsverteilung soll ein Betrag in Höhe von 70.538,60 € zur Verteilung kommen, was einer weiteren Quote von 50 % entspricht.
Amtsgericht Hanau, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg…
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 25.09.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg…
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer), wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Es soll eine Abschlagsverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 222.577,75 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 141.077,19 EUR zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Abschlagsverteilung soll ein Betrag in Höhe von 70.538,60 € zur Verteilung kommen, was einer Quote von 50 % entspricht.
Amtsgericht Hanau, 04.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg…
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 220% beantragt.
Die Frist dient gleichzeitig zur Erhebung von Einwänden gegen die Schlussrechnung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Die Rechnungsunterlagen, das Gutachten des Schlussrechnungsprüfers und der Prüfvermerk des Gerichts liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Hanau, 16.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg…
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 220 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
-.€ bereits erhaltener Vorschuss
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 484.748,24 €
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 09.10.2026
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