Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VHT Vogtlandhaustüren GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Sprudelstraße 25, 08648 Bad Brambach
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 33066
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1206.HRB33066
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
318 IN 2/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
26.04.2023
Masseunzulänglichkeit
17.12.2025
Widerspruchsfrist Ende
18.08.2026
Festsetzung Vergütung
30.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Türen, Fenstern und Zubehör
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel mit Türen, Fenstern und Zubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33066 eingetragen und wird durch die Gesellschafterin Brigitte Ingeborg Schüller vertreten. Am 17.12.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 17.12.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfah…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 17.12.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 18.08.2026 Gelegenheit offen, den Forderungen beim Amtsgericht Chemnitz schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH ist am 26.04.2023 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 17.12.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH ist am 26.04.2023 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 17.12.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 18.08.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Chemnitz schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Am 30.09.2026 wurde dem Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagen zzgl. Umsatzsteuer festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH, Sprudelstraße 25, 08648 Bad Brambach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33066
vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Ingeborg Schüller
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH, Sprudelstraße 25, 08648 Bad Brambach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33066
vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Ingeborg Schüller
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 17.12.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH, Sprudelstraße 25, 08648 Bad Brambach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33066
vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Ingeborg Schüller
wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH, Sprudelstraße 25, 08648 Bad Brambach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33066
vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Ingeborg Schüller
wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustueren GmbH, Sprudelstraße 25, 08648 Bad Brambach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33066
vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Ingeborg Schüller
wurde dem Insolvenzverwalter Vergütung und…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustueren GmbH, Sprudelstraße 25, 08648 Bad Brambach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33066
vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Ingeborg Schüller
wurde dem Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagen zzgl. Umsatzsteuer am 30.09.2026 festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 26.04.2023 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 17.12.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt x,xx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von x,xx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für x übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von x EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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