Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VIAFLY GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 14115
EUID
DER2809.HRB14115
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 144/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Olaf Kühl
Adresse
Johann Berens Straße 12, 54317 Gusterath
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
13.11.2020
Stellungnahmefrist
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Förderung, Vorbereitung, Planung, Durchführung von Vorhaben und Projekten im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrtsystemen (sog. Unmanned Aircraft Systems), insbesondere Vertrieb, Vermietung, Installation und Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIAFLY GmbH ist beim Amtsgericht Paderborn anhängig. Am 13.11.2020 hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens wird nunmehr die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 09.09.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens sowie zur Schlussrechnung und den Vergütungsanträgen. Auch das vorsorglich eingereichte Schlussverzeichnis der Forderungen kann kommentiert werden. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIAFLY GmbH ist beim Amtsgericht Paderborn anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig ist. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Massebestand beträgt 115.272,23…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIAFLY GmbH ist beim Amtsgericht Paderborn anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig ist. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Massebestand beträgt 115.272,23 €, wovon noch Massekosten zu begleichen sind. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beläuft sich auf 550.090,50 €. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 09.09.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens sowie zur Schlussrechnung Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 144/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14115 eingetragenen VIAFLY GmbH, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Kühl, Johann Berens Straße 12, 54317 Gust…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 144/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14115 eingetragenen VIAFLY GmbH, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Kühl, Johann Berens Straße 12, 54317 Gusterath
ist am 13.11.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- Schlussrechnung sowie den Vergütungsanträgen des vorläufigen - und des Insolvenzverwalters
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 144/20
Amtsgericht Paderborn, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 144/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14115 eingetragenen VIAFLY GmbH, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Kühl, Johann Berens Straße 12, 54317 Gust…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 144/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14115 eingetragenen VIAFLY GmbH, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Kühl, Johann Berens Straße 12, 54317 Gusterath
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Der Massebestand beträgt derzeit 115.272,23 €.Hieraus sind noch Massekosten zu begleichen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beläuft sich auf 550.090,50 €.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 144/20
Amtsgericht Paderborn, 12.08.2026
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